Fragen und Antworten zur "Kulturförderabgabe"

Dom Hotel Köln - Foto: Leyendecker
Dom Hotel Köln - Foto: Leyendecker

Unsere Antwort auf das Eine-Milliarde-Mehrwertsteuergeschenk der schwarz-gelben Bundesregierung an die Hoteliers

  • „So kassiert Köln ab“ schrieb der EXPRESS über den Vorstoß der Kölner SPD, eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Hotels zu erheben. Also nur wieder eine Idee, wie man den Bürgern, diesmal den Touristen, das Geld aus der Tasche zieht?


Antwort: Es geht in der Tat um das Geld der Bürgerinnen und Bürger – das nämlich verschenkt die schwarz-gelbe Bundesregierung an die Hoteliers. Mit dem Steuersenkungspaket, das unter anderem die Mehrwertsteuer für Übernachtungen in Hotels und Pensionen von 19 auf 7 Prozent senkt, schenkt sie dem so genannten Beherbergungsgewerbe rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Wirtschaftexperten unabhängig von ihrer politischen Orientierung sind entsetzt (s. Zitate am Schluss). Bei 100 Milliarden Euro Neuverschuldung, die Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) für 2010 plant, heißt das: Für das Steuergeschenk ist kein Geld da, es wird mit zusätzlichen Schulden bezahlt. Zinsen und Tilgung zahlen wir alle. Allein in den Kölner Haushalt reißt das Geschenk aus Berlin ein weiteres Loch von mindestens 12,5 Millionen Euro. Was die SPD jetzt vorschlägt, bedeutet nur, dass ein Teil der 12 Prozent Mehrwertsteuersenkung in den Stadtsäckel zurückfließen. Die Hotels können immer noch einen Großteil für sich behalten. Belastet wird niemand. Im Gegenteil: Die Hotels könnten ihre Preise sogar noch senken.

  • Aber die Hoteliers sagen doch, dass sie das Geld aus der Steuersenkung nicht weitergeben wollen, weil es der Branche nicht gut geht.


Antwort: Klagen über zu geringe Gewinne hört man interessanter Weise erst, seitdem FDP und CDU in Erklärungsnot für die schamlose Plünderung öffentlicher Kassen zugunsten ihrer Wählerklientel geraten sind. Die Hotelpreise in den deutschen Großstädten sind geringer als in den meisten Metropolen des Auslands. Als einen Grund nennen die Hoteliers Preiswettbewerb wegen Überkapazität, weil in der Vergangenheit viele Immobilienfonds aufgrund von Steuervorteilen in den Bau von Hotels investiert hätten. Wenn das jetzt vom Steuerzahler mit Mehrwertsteuergeschenken ausgeglichen werden soll, ist das eine äußerst bedenkliche Reparatur. Warum dann nicht auch Vergünstigungen für den Versandhandel (Quelle), Kaufhäuser (Karstadt) oder Automobile (Opel)? Denen ging bzw. geht es doch auch nicht gut. Den eigentlichen Grund für den abgesenkten Mehrwertsteuersatz, nämlich die Grundversorgung für die weniger Vermögenden zu entlasten, erfüllen diese Branchen eher als das Hotelgewerbe. Schon jetzt ist abzusehen: das Beispiel Hotels wird Schule machen – und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden die Zeche zahlen.

  • Was passiert, wenn die Hoteliers das Steuergeschenk einsacken und die Kulturförderabgabe einfach obendrauf packen? Dann bezahlt sie ja doch der Tourist.


Antwort: Wenn ein Hotelier sich das leisten kann, dann hätte er ja auch ohne Mehrwertsteuersenkung höhere Preise durchsetzen können. Ob mit oder ohne städtische Abgabe: Die Preisgestaltung – erst recht nach einem so üppigen Geschenk aus Berlin, unter anderem bezahlt von den Kölner Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern – liegt in der Verantwortung der Hoteliers.

  • Nun haben die Hoteliers aber erklärt, dass sie die Mehrwertsteuergewinne nicht weitergeben wollen. Mit der Kulturförderabgabe steigen dann nur in Köln die Preise. Dann übernachten die Touristen demnächst doch lieber im Umland oder entscheiden sich direkt für Düsseldorf, oder nicht?


Antwort: Wenn jemand sein Reiseziel allein nach dem Hotelpreis aussucht, dann wird er schon heute lieber in Hürth, Frechen oder Pulheim übernachten. Denn da ist es mit oder ohne Kulturförderabgabe im Durchschnitt billiger als in der Kölner Innenstadt. Glauben Sie aber wirklich, dass jemand den Wunsch, den Kölner Dom zu besuchen oder Kölner Kulturangebote zu genießen, zu den Akten legt und eine andere Stadt oder eine längere Anfahrt auswählt, weil der Hotelpreis als Teil der Gesamtkosten des Aufenthalts um fünf Prozent höher ausfällt? Der typische Kölner Übernachtungsgast bleibt zwei Nächte. Wir reden also anders als in Urlaubsgebieten, in denen man zwei oder drei Wochen bleibt, von durchschnittlich weniger als zehn Euro mehr. Noch einmal: Das wäre auch nur dann der Fall, wenn der Hotelier sein Steuergeschenk ganz für sich behält.

  • Die Hoteliers sagen auch, dass sie gegenüber den meisten anderen europäischen Konkurrenten benachteiligt seien, weil in 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten für Hotels der abgesenkte Steuersatz gelten würde.


Antwort: Das stimmt. Aber in den großen Städten dieser Staaten gibt es dafür auch eine städtische Steuer, die dann „City Tax“ oder „Location Tax“ heißt. Unsere Hoteliers möchten die Mehrwertsteuer wie im Ausland, aber nicht die städtischen Abgaben, die dort üblich sind. Köln befindet sich hier in guter Gesellschaft: Amsterdam nimmt 5 Prozent des Übernachtungspreises, Brüssel zehn Prozent.

  • Rund die Hälfte der Kölner Übernachtungsgäste sind dienstlich in der Stadt. Die könnten die Mehrwertsteuer mit ihrer Vorsteuer verrechnen. Mit der Kulturförderabgabe ginge das nicht.


Antwort: Richtig. Wenn der Nettopreis das entscheidende Argument für die Übernachtung in Köln ist, dann müssten die Hotels aber auch den Nettopreis beibehalten und die gesamte Mehrwertsteuersenkung an die Gäste weitergeben. Wenn sie die Ersparnis wie beabsichtigt nicht weitergeben und den Bruttopreis unverändert lassen, dann macht es keinen Unterschied, ob der Steuergewinn an den Hotelier oder zum Teil auch an die Stadt geht.

  • Wenn Unternehmen die Preise erhöhen, weil die Kosten steigen, ist das immer noch etwas anderes als beim Staat. Da hat man ja keine Möglichkeit, auszuweichen.


Antwort: Gerade bei einer städtischen Kulturförderabgabe ist das ja nicht der Fall. Da gibt es ja Konkurrenz, weil Touristen bei einem zu großen Preisunterschied wegbleiben könnten. Das ist ja der Grund, warum Hotelpreise im Umland von Köln niedriger sind und zwischen den Städten variieren. Abgesehen davon, dass wir lediglich ein nicht zu begründendes Steuergeschenk teilweise für die Kulturförderung zurückholen, ist eine solche Abgabe ist der fairste, marktkonformste Weg städtischer Abgabenerhebung. Die Hotels werden sich am Markt orientieren. Davon hängt ab, wie viel sie auf ihre Gäste abwälzen können. Mit Sicherheit werden andere Städte dem Kölner Beispiel folgen. Dabei wird deren Wettbewerbsposition im Werben um Übernachtungsgäste eine wichtige Rolle spielen. Die Wettbewerbsposition Kölns als touristisches Ziel ist unbestritten stark.

  • Warum eine Kulturförderabgabe und nicht die Zuführung zum städtischen Haushalt ohne besonderen Verwendungszweck?


Antwort: Köln hat wie andere Städte auch unter den Folgen der Wirtschaftskrise zu leiden. Die Einnahmen aus der Gewerbe- und der Einkommensteuer sind dramatisch eingebrochen. Zugleich wachsen die Lasten aufgrund der Krise, etwa durch wachsende Arbeitslosigkeit. Nach den Berechnungen für 2010 beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben 540 Millionen Euro. In dieser Situation fällt der Bundesregierung nichts anderes ein, als Steuergeschenke an Besserverdienende zu verteilen, die den Bund, die Länder und die Gemeinden weiter ins Defizit treiben. Das werden wir und unsere Kinder bezahlen müssen. Wir können als Stadt nur gegensteuern, indem wir Leistungen senken und/oder Einnahmen erhöhen. Mehr Schulden sind kein Ausweg. An der Leistungskürzung müssen sich alle Fachbereiche nach Kräften beteiligen. Die Kultur ist besonders gefährdet, weil sie anders als viele soziale Leistungen keine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Damit Köln seine Rolle als Kulturstadt festigen kann, haben wir entschieden, mit der Notwehraktion gegen die Steuergeschenke der Bundesregierung den Beitrag der Kultur zum Ausgleich des städtischen Haushalts abzufedern.

  • Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA wehrt sich mit Händen und Füßen. Vor allem die Kölner CDU nennt den Vorschlag „abstrus“ und hat dem Kämmerer attestiert, er sei „reif für die Insel“.


Antwort: Dass sich diejenigen gegen die Korrektur dieses krassen Fehlers der Regierung wenden, die vom Erfolg ihrer Lobby mit einer Milliarde Euro profitieren, ist doch kein Wunder. Allein die Kölner Hoteliers zahlen über 40 Millionen Euro weniger Steuern. Die FDP argumentiert nur mit der Gebetsmühle: Abgaben sind immer schlecht – Steuersenkungen vor allem für Besserverdienende immer gut. Das ist pure Steuersenkungsideologie ohne Sinn und Verstand, vor allem ohne Rücksicht darauf, wer die Folgen zu tragen hat. Bei der CDU gibt es eine interessante Arbeitsteilung: Die einen drucksen herum, sagen, bei Kompromissen (mit CSU und FDP) müsse man eben auch Zugeständnisse machen. Andere kommentieren das Ergebnis mit Ironie. Für die, die den ganzen Schamassel verursacht haben, ist das schon bemerkenswert. Bis zur Kölner CDU ist das aber noch nicht gedrungen. Für die hat sich mit ihrem Vorsitzenden Jürgen Hollstein einer zu Wort gemeldet, von dem man sonst so gut wie nichts hört. Auch zum Thema „städtische Übernachtungsabgabe“ ist ihm außer ein paar pauschalen Beleidigungen kein ernst zu nehmendes Argument eingefallen. Nicht einmal die Kritik seiner Parteifreunde in Bund und Ländern scheint er zur Kenntnis genommen zu haben.

  • Der Kölner CDU-Vorsitzende Jürgen Hollstein hat angekündigt, für den Fall der Einführung einer Kulturförderabgabe zu klagen. Ist so eine Abgabe überhaupt zulässig?


Antwort: Es ist bemerkenswert, dass die CDU-Landesfürsten die Löcher erkennen, die das Steuergeschenk für die Hoteliers in die Haushalte reißt, Herr Hollstein aber nicht. Der handelt nach der Devise „Alles, was Schwarz-Gelb in Berlin macht, muss ich richtig finden, auch wenn es meiner Stadt schadet“. Das muss er den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber selber verantworten. Wir haben die rechtliche Zulässigkeit einer Kulturförderabgabe geprüft. In Weimar gibt es sie ja schon. Dort hat man die Form der kommunalen Aufwandsteuer gewählt. Die ist auch in Nordrhein-Westfalen möglich, müsste allerdings vom Land genehmigt werden. Das Land wird sich zwar politisch schwer tun, aber angesichts der desolaten Haushaltssituation und der in Aussicht stehenden Unterstützung auch durch christdemokratische Kämmerer ist eine Genehmigung durchaus realistisch. Für den Fall, dass Düsseldorf dennoch ablehnt, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir klagen – das wäre wesentlich aussichtsreicher als der von Herrn Hollstein angedrohte Weg – oder wir beschließen eine Beitragssatzung. Dafür bräuchten wir keine Zustimmung vom Land. 

Fazit: Wer bislang noch Zweifel gehabt haben sollte, weiß nach dieser Lobby-Aktion für das Hotelgewerbe:

Schwarz-Gelb kann nicht mit Geld umgehen – schon gar nicht mit dem der Bürgerinnen und Bürger!