Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus dem Gesetz und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Köln.
Das Rechnungsprüfungsamt legt Berichte über wichtige Prüfungen, über Prüfungen im Rahmen von übertragenen Aufgaben gem. § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung sowie über Prüfungen, die es in besonderem Auftrag des Rates, des Rechnungsprüfungsausschusses des Oberbürgermeisters durchgeführt hat dem Rechnungsprüfungsausschuss vor..


Alle Initiativen und Anträge der SPD-Fraktion in diesem und in weiteren Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Köln finden Sie über den folgenden Link:
Initiativen und Anträge der SPD-Fraktion in Rat und Ausschüssen