"Effektivität und Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet"

Was bringt das neue Zugangserschwerungsgesetz?

Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsgesetzen beschlossen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet besser als heute zu bekämpfen.

Der SPD-Bundestagsfraktion ist es gelungen, gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium weitreichende Schutzbestimmungen für die Internetnutzer/innen durchzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Verankerung des Grundsatzes "Löschen vor Sperren", die Kontrolle der BKA-Liste durch ein Expertengremium, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowei eine spezialgesetzliche Regelung.

Trotz dieser Erfolge gibt es seitens der Internet-Community" Kritik. Er wird befürchtet, mit dem Gesetz werde eine Infrastruktur geschaffen, die später auch für die Sperrung anderer Inhalte genutzt werden können. Dabei regelt das Gesetz eindeutig, dass die Sperren nicht auf andere Zwecke oder Inhalte übertragbar sind. Zudem wird auch ohne das Gesetz die technische Infrastruktur bereits aufgebaut, und zwar durch entsprechende Verträge zwischen dem BKA und den größten Internetprovidern, ohne dass es hierbei einen hinreichenden Grundrechtschutz gibt.

Als zuständiger Verhandlungsführer der SPD-Bundestagsfraktion für das Gesetz möcht ich gerne die Pro- und Contra-Argumente mit Interessierten diskutieren.

Über Ihre und Euer zahlreiches Kommen würde ich mich sehr freuen.

 

Martin Dörmann, MdB

 

 

 



Datum:
  23.07.2009

Uhrzeit:
  18:30  bis 20:30 Uhr

Ort:
  Hans-Jürgen-Wischnewski-Haus, August-Bebel-Saal, Magnusstraße 18b, 50672 Köln