Kölner SPD begrüßt Beschluss der Landesregierung zur Kündigungssperrfristverordnung

Michael Paetzold, MdR

Der gestrige Kabinettsbeschluss der rot-grünen Landesregierung, wieder eine Kündigungssperrfristverordnung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einzuführen, trifft auf Zustimmung der SPD-Ratsfraktion.

Michael Paetzold, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, sieht darin einen „wichtigen Baustein für mehr Mieterschutz. Besonders in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt ist das von besonderer Bedeutung. Damit können sich Erwerber umgewandelter Mietwohnungen bei einer Kündigung der ursprünglichen Mieter nicht auf Eigenbedarf oder eine sogenannte unzureichende wirtschaftliche Verwertung berufen. Sie verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen des Vermieters in Köln auf jetzt 8 Jahre.“

Paetzold erinnert an den Beschluss des Kölner Rates von Oktober 2011, der ein kommunales Wohnbauprogramm fordert, mit dem die vorhandene Landesförderung ergänzt werden soll.

„Auch diese Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, den Wohnungsmarkt zu entlasten und mehr öffentliche geförderte Mietwohnungen zu schaffen. Nur knapp 8 % der insgesamt 539.000 Wohnungen in der Domstadt sind öffentlich gefördert. Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben aber fast 50 % der Kölnerinnen und Kölner. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte. Der jetzige Schritt der Landesregierung verlängert die Kündigungsfristen in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist“, so der sozialpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Das Düsseldorfer Kabinett verlängerte die Kündigungssperrfristen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf bis zu acht Jahre. Es macht damit einen Beschluss der vorherigen schwarz-gelben Landesregierung rückgängig, die die Kündigungssperrfrist in 2006 komplett abgeschafft hatte. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.