Kölner Rat hat die von CDU/FDP gesetzlich festgeschriebene Evaluierung des Ladenöffnungsgesetzes diskutiert – Klarer Tenor der Kölner SPD-Fraktion: Sonn- und Feiertagsschutz stärken, aber derzeit kein Regelungsbedarf unter der Woche.
In der heutigen Ratssitzung wurde die von CDU und FDP auf Landesebene gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung und Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes diskutiert. Klarer Tenor seitens der Kölner SPD-Fraktion: Es gilt den Sonn- und Feiertagsschutz zu stärken! Fraktionschef Martin Börschel: „Ein klassisches Thema, bei dem ein vernünftiger Ausgleich gefunden werden muss zwischen den Interessen der Verbraucher, des Einzelhandels und der Beschäftigten.“
Die Regelungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen sollen dabei auch die Größe und Struktur von Köln als größter Stadt in NRW und touristisches Reiseziel mit 86 Stadtteilen berücksichtigen. Aus welchem Anlass sonntags geöffnet werden darf, ist konkret auszugestalten. Zwar sollen künftig – wenn es nach der Kölner SPD-Fraktion geht – pro Stadtviertel maximal vier Sonntagsöffnungen pro Jahr möglich sein, diese sollen stadtweit aber auf maximal 15 Sonntage pro Jahr verteilt werden. Die werktäglichen Öffnungszeiten sollen bis auf weiteres nicht geändert werden.
Börschel: „Hinsichtlich der werktäglichen Öffnungszeiten ist in Köln aus der gelebten Praxis keine Problemlage zu erkennen. Insofern besteht auch kein Regelungsbedarf. Hinsichtlich des Sonntagsschutzes muss auch Köln seiner durch das Verfassungsgericht 2009 festgelegten Verpflichtung nachkommen und eine Deckelung vornehmen. Der Sonntag soll den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken, indem er den Menschen ermöglicht, am sozialen, kulturellen Leben teilzunehmen und sich ehrenamtlich zu engagieren.“ Das Bundesverfassungsgesetz hat diesbezüglich am 1. Dezember 2009 ein klares Signal gesetzt und Sonntagsöffnungen im Einzelhandel als Ausnahme definiert, die in jedem Einzelfall konkret begründet werden muss.