
Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster bestätigt, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung zu hohe Beiträge zu den Kosten der Deutschen Einheit leisten mussten.
„Das Urteil ist eine nachträgliche Ohrfeige für Schwarz-Gelb. Wieder mal zeigt sich, wie kommunalfeindlich Schwarz-Gelb in den fünf Jahren Regierungsverantwortung wirklich war“ so bewertet Martin Börschel, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion und Vorsitzender des Finanzausschusses die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster.
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute der Verfassungsbeschwerde von 91 Städten und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen, unter anderem auch Köln, gegen die alte schwarz-gelbe Landesregierung stattgegeben, mit der sich die klagenden Kommunen gegen die überhöhte Beteiligung an den Kosten der Deutschen Einheit gewehrt haben. Das 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 40 Prozent der Kosten des Landes tragen müssen.
„Diese Regelung ist jetzt vom Tisch.“ so Börschel „Die Verfassungsrichter bestätigen damit erneut, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die desolate Lage der Kommunalfinanzen in ihrer Regierungszeit nicht verbessert, sondern im Gegenteil, in verfassungswidriger Weise sogar noch weiter verschlechtert hat. Schon deshalb war es richtig, dass die SPD in Köln darauf gedrängt hat, sich als größte Stadt Nordrhein-Westfalens, dieser kommunalfeindlichen Politik aktiv entgegenzustellen und der Klage anzuschließen.“
Börschel schließt: „Von der neuen Landesregierung erwarten wir jetzt eine faire Lösung zur Aufteilung der Einheitslasten zwischen Land und Kommunen, die der schwierigen Finanzsituation in unseren Kommunen Rechnung trägt. Perspektivisch erwarte ich eine neue Form der Solidarität für unsere Städte und Regionen, unabhängig von Himmelsrichtungen. Die Überwindung von Strukturschwäche und Investitionsstaus ist längst zu einer gesamtdeutschen Aufgabe geworden.“