Teilinbetriebnahme Süd nicht isoliert betrachten

SPD-Fraktion fordert konkreten Abwägungsprozess im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013/2014 – Maßnahme derzeit nicht zustimmungsfähig

In der von der Stadtkämmerin mit eingebrachten Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters zur vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen heißt es: „Ein Verzicht auf die Teilinbetriebnahme würde das Ergebnis des Stadtwerkekonzerns um rund 7 Mio. Euro pro Jahr verbessern. Hiermit könnten z.B. andere Verbesserungen des Verkehrsangebotes finanziert oder auch die Ausschüttung des Konzerns an die Stadt erhöht werden.“ An anderer Stelle wird ausgeführt: „Auf der anderen Seite erscheinen die Gesamtkosten für die Teilinbetriebnahme des südlichen Abschnitts gegenüber dem beschlossenen nördlichen Abschnitt und in Relation zu dem erzielbaren Fahrgastnutzen als recht hoch.“

„Damit treffen Oberbürgermeister und Kämmerin den Kern des Problems. Wir haben hier nicht nur die Teilinbetriebnahme Süd isoliert zu betrachten, wir müssen eine Abwägung insgesamt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013/2014 vornehmen, insbesondere dann, wenn die Ergebnisabführung des Stadtwerkekonzerns an die Stadt tangiert wird“, sagt Susana dos Santos, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Auch an anderer Stelle gibt es Bedürfnisse, die – wenn sie befriedigt werden – einen womöglich höheren (verkehrlichen) Nutzen für die Stadtgesellschaft erbringen.

Auf rund 2000 bis 2500 Neukunden beziffert die Beschlussvorlage den verkehrlichen Nutzen für die neu einzurichtende Linie 17, die parallel zur bereits vorhandenen Linie 16 verkehren würde. Mittelfristig sieht die KVB weiteren Fahrgastzuwachs durch die Verknüpfung mit den Linien 3 und 4 an der Severinstraße, ohne diesen allerdings konkret benennen zu können. Grund: Eine „Standardisierte Bewertung“ ist nicht möglich, da hierfür eine durchgehende Linie (und keine Pendellinie wie bei der 17) erforderlich ist. Diesem vergleichsweise geringen verkehrlichen Nutzen bzw. einer nicht exakt durchführbaren Nutzwertanalyse steht als Fakt aber eine Mehrausgabe von rund 30 Mio. Euro bis 2019 gegenüber, wenn die vorzeitige Teilinbetriebnahme durchführt wird.

„Die Kosten sind klar, der Nutzen nicht bzw. derzeit nur in sehr bescheidenem Umfang. Solange der Verkehrswert wegen der fehlenden Verbindung zum Innenstadt-Tunnel so gering ist, weil wir nur eine Süd-Süd-Pendellinie einrichten könnten, muss zwangsläufig im Sinne der gesamten Bürgerschaft abgewogen werden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen kann man die Maßnahme konkret drohenden Sparmaßnahmen gegenüberstellen oder positiver formuliert auch solchen Maßnahmen, die wünschenswert, von hohem Nutzen für die Kölner Stadtgesellschaft – dann aber nicht mehr finanzierbar sind. Nach der gegenwärtigen Faktenlage könnten wir einer vorzeitigen Teilinbetriebnahme nicht zustimmen“, so abschließend Susana dos Santos.