
Die Landesregierung hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW dem Kabinett vorgelegt. Danach erhält Köln aus der Abrechnung für die Jahre 2007 – 2011 insgesamt 42.863.978 Millionen Euro.
Zuvor hatten sich Land und kommunale Spitzenverbände nach intensiven und konstruktiven Gesprächen bei der Abrechnung der hoch komplexen und bislang streitigen Kosten der Deutschen Einheit geeinigt. Schwarz-Gelb hatte Städte, Kreise und Gemeinden in NRW bei den Kosten der Deutschen Einheit unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte daher der Klage vieler Kommunen, darunter auch Köln, stattgegeben.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Martin Börschel, der auch Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist, erklärt dazu: „Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hat die SPD-geführte Landesregierung nun den Verfassungsbruch der Vorgängerregierung korrigiert. Der jetzt vorliegende faire Kompromiss bei der Rückerstattung an die Kommunen von zu viel getragenen Kosten der Deutschen Einheit zeigt die Kommunalfreundlichkeit der Landesregierung und führt auch in Zukunft zu einer tatsächlichen Entlastung der Städte und Gemeinden.
Der einmalige Ertrag aus der Rückerstattung von 42,8 Millionen € für Köln ist eine wichtige Hilfe zur Erreichung unserer politischen Schwerpunkte, wie wir sie bereits beim Beschluss über den Doppelhaushalt 2013/2014 dokumentiert haben: gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt und eine weitere Senkung der Neuverschuldung.
Nun bleibt der Bund in der Pflicht, die Kommunen vor allem bei den explodierenden Sozialkosten weiter zu entlasten!“