SPD-Ratsfraktion begrüßt Standort an der Carl-Nipperdey-Straße/Luxemburger Straße
Martin Börschel MdL, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln: „Die SPD-Ratsfraktion dankt der Landesregierung für das konstruktive Verfahren im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen Standort für das Justizzentrum Köln. Die beiden zuletzt vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB) im Auftrag des Finanzministers und des Justizministers vorgestellten möglichen Standorte sind eine gute Grundlage für eine endgültige Entscheidung.
Nach eingehender Betrachtung sowie nach Auswertung einer öffentlichen Veranstaltung der Kölner SPD-Landtagsabgeordneten und aus der Bürgerschaft herangetragener Anregungen spricht sich die SPD-Ratsfraktion für den Standort an der Carl-Nipperdey-Straße/Luxemburger Straße, also in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Justizstandort, aus.
Mit dieser Entscheidung haben wir allerdings Maßgaben verknüpft, die aus unserer Sicht für einen Erfolg dieses Standortes entscheidend sind. Diese sind:
– Die für den Neubau vorgesehene Fläche ist so zu wählen, dass die an dieser Stelle vorgesehene Fortführung des inneren Grüngürtels mindestens in einer Größenordnung erfolgen kann, den der Masterplan Innenstadt vorsieht.
– Um sicherzustellen, dass der Neubau der Bedeutung seiner Nutzung als Justizzentrum und dem gewählten Standort gerecht wird, ist ein kombinierter städtebaulicher und architektonischer Wettbewerb durchzuführen.
– Dabei ist zu prüfen und möglichst sicherzustellen, ob
- die Carl-Nipperdey-Str. aufgegeben und überbaut,
- die geplanten Baukörper zwar unterhalb der Hochhausgrenze, aber dennoch höher als sechs Geschosse realisiert und
- die östlich des Gebäudes der Staatsanwaltschaft gelegenen Parkflächen überbaut
werden können.
– Durch eine angemessene Platzgestaltung zur Luxemburger Straße hin und eine entsprechende Gebäudekonfiguration ist zu gewährleisten, dass für das Justizzentrum eine repräsentative Adressbildung und Eingangssituation an der Luxemburger Straße sichergestellt wird.
– Das Bodendenkmal im westlichen Planbereich angrenzend an die Luxemburger Straße ist durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
– Mit Blick auf die gute Anbindung an den ÖPNV ist zu prüfen, ob die Anzahl der Stellplätze reduziert und der als Parkhaus benötigte Baukörper entsprechend verkleinert werden kann.
Unser Ziel bleibt, das künftig nicht mehr genutzte Justizgebäude an der
Luxemburger Straße für studentisches Wohnen zu nutzen.“