Erstmals wird am 25. Mai der Integrationsrat in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalräten und dem Europaparlament gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2013 beschlossen, dass die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates künftig jeweils am Tag der Kommunalwahl erfolgen soll. Seit dieser Novellierung der Gemeindeordnung gilt für die Migrantenvertretungen der neu gefasste Paragraf 27, der die Integrationsräte als politisches Vertretungsgremium der Migrantinnen und Migranten in allen NRW-Kommunen definiert. Als kommunale Vertretung setzt sich der Integrationsrat aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertretern sowie Ratsmitgliedern zusammen.
Dazu der Kölner Landtagsabgeordnete Martin Börschel: „Dank der Änderung der Gemeindeordnung können nun auch Mehrstaater, Aussiedler, Eingebürgerte und Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch ihre Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, ihren Integrationsrat Köln wählen. Die wahlberechtigten Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich bis zwölf Tage vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2014, in das Wählerverzeichnis bei der Verwaltung der Kommune Köln eintragen lassen und haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu erbringen, beispielsweise durch das Vorlegen der Einbürgerungsurkunde.“
Gonca Mucuk, migrationspolitische Sprecherin der Kölner SPD-Ratsfraktion bekräftigt: „Die Erweiterung der Wahlberechtigung und die Zusammenlegung der Integrationsratswahlen mit den Kommunal- und Europaparlamentswahlen ist ein wichtiger Schritt, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Ich möchte alle wahlberechtigten Kölnerinnen und Kölner –rund 170.000 Menschen – aufrufen von ihrem Recht Gebrauch zu machen und am 25. Mai den neuen Integrationsrat zu wählen.“