Neuauszählung – KölnSPD für sorgfältige Prüfung

Nachdem heute Stadtdirektor Guido Kahlen zur Frage der Zulässigkeit einer kompletten Neuauszählung der Wahl des Stadtrates vom 25. Mai 2014 die Rechtsauffassung der Stadt Köln, des Wahlrechtsexperten Professor Dr. Frank Bätge und einen diesbezüglichen Erlass des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales vorgelegt hat, wird die KölnSPD diese Stellungnahmen nun sorgfältig prüfen.

Vom Ergebnis dieser Prüfung werden wir wie angekündigt abhängig machen, wie wir uns zu einem möglichen Antrag auf Neuauszählung verhalten werden. Für uns bleibt in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von überragender Bedeutung, dass die Gültigkeit einer Wahl schnell und rechtssicher festgestellt werden kann.

Erlass zur Wahlprüfung – Ministerium für Inneres und Kommunales

Köln SPD zur Wahlprüfung