Ratsreport vom 2. September 2014

Bildungsdezernentin Dr. Agnes Klein wiedergewählt

V.l.n.r:  Martin Börschel, Dr. Agnes Klein, Jürgen Roters
V.l.n.r: Martin Börschel, Dr. Agnes Klein, Jürgen Roters

Der Ausgang der Wahl war in der vergangenen Woche noch offen. Heute jedoch wurde Dr. Agnes Klein (SPD) mit deutlicher Mehrheit erneut für acht Jahre zur Beigeordneten für Bildung, Jugend und Sport gewählt. Die FDP enthielt sich bei der Wiederwahl, das Stimmverhalten der CDU blieb unklar. Die Linke stimmte uneinheitlich ab.

Neben Stadtdirektor Guido Kahlen gehört Agnes Klein zu den dienstältesten Dezernenten. Die promovierte Juristin ist in Köln geboren und war 1999 bis 2006 bereits Jugend- und Sportdezernentin in Münster. Seit ihrer Wahl in Köln kann sie eine beeindruckende Leistungsbilanz vorweisen. In ihre Amtszeit fällt der massive Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten ebenso wie die Steigerung der Anzahl der Offenen Ganztagsplätze an Grundschulen auf nunmehr 75%. Im Sommer 2006 gab es lediglich 7.500 Plätze, heute 26.500. Mit ähnlicher Geschwindigkeit konnten auch die Ganztagsplätze an den weiterführenden Schulen ausgebaut werden. Hier steht nun für rund 65% der Schülerinnen und Schüler ein Angebot zur Verfügung.

Auch die Vorlage einer umfassenden integrierten Jugendhilfe – und Schulentwicklungsplanung, die Fortführung des Projektes „Selbstständige Schule“ sowie der Aufbau des Kölner Sozialraumkonzeptes fielen in ihren Aufgabenbereich. Zusätzlich wirbt sie für die Fortentwicklung von Schulverbünden sowie für mehr Plätze im gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinne und Schülern. Seit ihrem Amtsantritt stieg die Inklusionsquote von 12 auf 34%. Für den Neubau und die Modernisierung Kölner Schulen brachte sie als Dezernentin allein in diesem Jahr Planungsbeschlüsse mit einem Investitionsvolumen von 268 Millionen Euro auf den Weg. Im Sportbereich fallen das Ausbauprogramm der Kunstrasenplätze sowie das Programm „Kids in die Clubs“ im Rahmen des KölnPasses in ihre Ägide.

Die SPD im Rat dankt Agnes Klein ausdrücklich für ihre herausragende Leistungsbilanz und freut sich darauf die gemeinsame erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.

Rat wählt sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner und bestimmt die Zusammensetzung weiterer Gremien

Der Rat hat in seiner dritten konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner der Ratsausschüsse gewählt. Unter anderem konnte die SPD die ehemalige Dombaumeisterin Prof. Dr. Barbara Schock-Werner als sachkundige Einwohnerin für den Stadtentwicklungsausschuss gewinnen. Zudem hat der Rat die Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Beteiligungsgesellschaften sowie die Besetzung weiterer interner und externer Gremien bestimmt, wie z.B. Verbandsversammlungen von Zweckverbänden und die Gremien örtlicher Stiftungen.

Weitere Infos: http://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12181

Schulsozialarbeit wird unbefristet fortgeführt

Mit großer Mehrheit beschloss der Rat am Abend die unbefristete Weiterführung der Schulsozialarbeit an Kölner Schulen. Damit kann das wertvolle pädagogische Angebot auch über das Jahresende hinaus fortgeführt werden. Die positiven Rückmeldungen aus vielen Kölner Schulen zeigen, dass die pädagogische Unterstützung Schulen wie Eltern hilft, ihrem Erziehungsauftrag besser gerecht zu werden.

Mit Restmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes hatte der Rat im vergangenen Jahr die Fortsetzung des pädagogischen Angebots bis zum 31.12.2014 finanziert. Die erhoffte verbindliche Zusage des Bundes bzw. des Landes, das Angebot auch darüber hinaus finanziell zu unterstützen, blieb jedoch trotz anderslautender Ankündigungen bisher aus. Hätte der Rat auf die Entscheidung verzichtet, hätten sich die knapp 100 befristet eingestellten Schulsozialarbeiter bis Ende September bei der Arbeitsagentur melden müssen.

Bei der Weiterfinanzierung der Stellen tritt die Stadt zunächst in Vorleistung. Angesichts der angespannten Haushaltssituation Kölns kann das aber keine endgültige Lösung sein. Die SPD betonte, dass sie weder Bund noch Land aus ihrer bildungspolitischen Verantwortung entlassen wolle.

Mehr Infos: http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=46501&voselect=12181

Pressemitteilung der KölnSPD: https://www.koelnspd.de/spd-fuer-dauerhafte-fortsetzung-der-schulsozialarbeitboerschel/6824/

Bürgerbegehren Archäologische Zone / Jüdisches Museum

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathausplatz“, das sich gegen die geplante Archäologische Zone und das Jüdisches Museum richtet, haben heute die Gelegenheit genutzt ihr Anliegen im Rat zu erläutern. Neues kam dabei nicht zu Tage, vielmehr ist deutlich geworden, dass das „Bürgerbegehren“ rechtlich unzulässig ist.

Der Baubeschluss in seiner jetzigen Form datiert vom 14. Juli 2011 und beruht auf der Grundlage der Entwurfsplanung des Architektenbüros Wandel Hoefer und Lorch aus Saarbrücken unter Berücksichtigung aller zwischenzeitlich getroffenen planerischen Anpassungen und vorbehaltlich der rechtsverbindlichen Zusage der Städtebauförderungsmitteln. Ab diesem Zeitpunkt hätte die Initiatoren drei Monate Zeit gehabt, ein Bürgerbegehren anzustrengen, dies ist nicht geschehen.

Bereits im Jahre 2000 fasste der Rat einen ersten Beschluss zur Standortuntersuchung, weitere Beschlüsse folgten in den Jahren 2006, 2008, 2009, 2010 und eben im Jahr 2011 mit dem Baubeschluss. Im September 2013 wurde dann der gemeinsame Rahmenvertrag für den Betrieb der Archäologischen Zone / des Jüdischen Museums zwischen LVR und Stadt Köln unterzeichnet.

Unter Zugrundelegung der für das Bürgerbegehren günstigsten Betrachtungsweise ist der letzte maßgebliche Beschluss der „Ausführungsbeschluss“ zur Archäologischen Zone und dem Jüdischen Museum vom 14.07.2011. Die Fristen für ein Bürgerbegehren sind anhand dieses Datums zu bestimmen. Die 3-Monats-Frist endete damit am 14.10.2011. Das Bürgerbegehren ist somit am 25.11.2013 nicht fristgerecht angezeigt bzw. am 08.05.2014 nicht fristgerecht eingereicht worden.

Der Ratsbeschluss wird nach Ablauf der genannten Fristen durch ein Bürgerbegehren grundsätzlich unangreifbar. Durch diese Fristgebundenheit wollte der Gesetzgeber im Interesse der Stabilität und Verlässlichkeit der Willensbildung verhindern, dass ein Beschluss des Rates beliebig lange durch ein Bürgerbegehren in Frage gestellt werden kann, und damit bewirken, dass er nach den im Gesetz genannten Fristen als sichere Planungsgrundlage dient. Es ist bei dieser Betrachtung auch unerheblich, wenn einzelne Planungsideen im Laufe der Planungsfortschreibung und Ausführung abgeändert werden oder gar entfallen. Bauprojekten ist es immanent, dass es in den verschiedenen Planungsstadien zu Anpassungen und Änderungen zur Ursprungsplanung kommt. Es handelt sich insofern um einen lebendigen Prozess. Entscheidend ist vielmehr, ob die Grundzüge der Planungs- und Ausführungsentscheidungen unberührt blieben. Das kann für die Ausführung der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum bejaht werden. Einzelne Umplanungen, wie z.B. die Verlegung des Eingangsbereichs zum Jüdischen Museum oder die Verkleinerung der Grabungsfläche spielen im Gesamtkonzept nur eine untergeordnete Rolle und betreffen insbesondere nicht die Grundsatzentscheidung des Rates zur Ausführung. Der ursprüngliche Beschluss bleibt weiterhin umsetzungsfähig. Dies wird auch durch die Bewilligung zusätzlicher Fördermittel in Höhe von 18.3 Millionen Euro durch das Land belegt. Damit wird einerseits bestätigt, dass den zwischenzeitlich erfolgten Umplanungen in der Gesamtschau nur eine untergeordnete Rolle zukommt und die grundsätzliche Förderfähigkeit des Bauprojekts dadurch nicht beeinträchtigt ist. Andererseits schafft diese Erhöhung um mehr als 100 Prozent der ursprünglichen Förderung ein solides Finanzierungsfundament für die weitere Planung und Bauausführung.

Der Rat der Stadt Köln hat daher mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linken festgestellt, dass das am 8. Mai 2014 eingereichte „Bürgerbegehren Rathausplatz“ unzulässig ist.

Weitere Infos: http://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=46284&voselect=12181

Umfangreiche Infos zum Thema unter: https://www.koelnspd.de/archaeologische-zone-und-juedisches-museum-koeln/