Heikles Thema: Verwertung von Zahngold und Hüftgelenken

Anlässlich der in der vergangenen Woche getroffenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das die Verwertung von Zahngold eingeäscherter Verstorbener für zulässig erklärt hat, ist auch in Köln diese Frage noch einmal öffentlich diskutiert worden.

Die Stadtverwaltung hat bisher die vom Deutschen Städtetag in diesem Zusammenhang erstellten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit metallischen Krematoriumsrückständen vollumfänglich umgesetzt und in die aktuelle Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgenommen. Der Rat hat diese Satzung nach erfolgreich abgeschlossener Beteiligung der friedhofsnahen Gewerke (Kirchen, Steinmetze, Bestatter, Friedhofsgärtner, Floristen) im Frühjahr mit breiter Mehrheit beschlossen.

Wenn das Zahngold auch eine besondere öffentliche Rolle spielt, so geht es doch um verschiedenste Implantate, die der Mensch im Laufe seines Lebens hinzugefügt bekommen hat.

Jochen Ott, MdR und Vorsitzender des Ausschusses Umwelt und Grün dazu: „Auch wenn der Rat erst kürzlich die entsprechende Satzung beschlossen hat, müssen wir die durch die aktuelle Diskussion jetzt öffentlich gewordenen Sorgen und Bedenken der Kölner Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und die gerade beschlossene Praxis noch einmal hinterfragen. Es ist mir bewusst, wie heikel das Thema ist. Aber neben den juristischen Fragestellungen geht es für mich vor allem um eine ethische Frage. Deshalb überlegt die SPD-Fraktion diese gesellschaftliche sowie ethische Fragestellung an den Deutschen Ethikrat heranzutragen. Darüber hinaus werden wir in den zuständigen Gremien die Frage klären lassen, ob den Angehörigen zukünftig ein dahingehendes Wahlrecht eingeräumt werden kann, die Erlöse entweder – wie bisher – beim Krematorium zu belassen oder für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen. Eine Einschätzung der Religionsgemeinschaften in Köln werden wir ebenfalls einholen.