„Der KölnSPD ist und bleibt es ein besonderes Anliegen, unser Brauchtum zu stärken und dort zu fördern, wo Hilfe notwendig ist“ betont Martin Börschel, MdL und Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Köln lebt von seinen Veedeln und wird dort durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement besonders auch für das Kölner Brauchtum getragen. „Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im aktuellen Haushalt der Stadt 50.000 € für die Förderung des Brauchtums -insbesondere in den benachteiligten Veedeln- zur Verfügung gestellt werden konnten.“
Nachdem der Haushalt 2015 von der Bezirksregierung genehmigt wurde, können die Mittel entsprechend der heute von der Verwaltung vorgelegten Vorlage ab sofort formlos bis zum 05.12.2015 bei dem jeweiligen Bürgeramt beantragt werden. Dabei erfolgt die Vergabe der Mittel nach festgelegten Kriterien. Weitere Einzelheiten sind in dem nachfolgenden Beschluss dargestellt:
„Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel „Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel“ in Höhe von 50.000 EUR. Die entsprechenden Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2015, im Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung – Förderfonds Brauchtum für benachteiligte Veedel Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zur Verfügung.
Die Vergabe der Mittel erfolgt entsprechend der nachfolgenden Kriterien:
– Die Festlegung bei welchem Stadtteil es sich um ein benachteiligtes Veedel handelt, wird an-hand des Index „Anteil Leistungsberechtigter in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II“ ermittelt. Ausschlaggebend dafür ist der Umstand, dass ortsansässige Vereine in diesen Stadtteilen aus den traditionellen Haussammlungen zu ihren Veranstaltungen geringere Beiträge erhalten, als dies in besser gestellten Stadtteilen der Fall ist.
– Die in den benachteiligten Veedeln ansässigen Vereine, Veedelsgesellschaften, Familiengesellschaften, Schulen, Familienzentren, Kitas etc. stellen beim jeweiligen Bürgeramt einen formlosen Antrag auf Bezuschussung zur Erstattung der Aufwendungen für Gebühren (z.B. Sanitätsdienst, GEMA, städtische Gebühren für Straßensperrungen etc.) für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen. Bei Brauchtums-veranstaltungen handelt es sich im Wesentlichen um Karneval, St. Martin und Veranstaltungen von Schützenvereinen.
– Die Möglichkeit der Antragstellung wird durch eine Pressemitteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Anträge sind bis zum 05.12.2015 zu stellen.