Die SPD fordert schon lange eine Verschärfung des Sexualstrafrechts: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen gehören unter Strafe gestellt! Gestern hat der Deutsche Bundestag die entsprechenden Beschlüsse gefasst: Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit der Handlung zu begründen.
Hierzu erklären die Kölner SPD-Bundestagsabgeordneten Elfi Scho-Antwerpes, Martin Dörmann, Karl Lauterbach und Rolf Mützenich:
Die Kölner SPD-Bundestagsabgeordneten freuen sich über diesen Erfolg: „Nein heißt Nein! Endlich haben wir in Deutschland ein modernes und konsequentes Sexualstrafrecht, das potenzielle Opfer sinnvoll schützt! Die bisherige Gesetzeslage war nicht im Geringsten angemessen und rief verständlicherweise großes Unverständnis in der Bevölkerung hervor!“
Bislang reichte eine verbale Ablehnung sexueller Handlungen nicht aus, damit eine Vergewaltigung strafrechtlich relevant wurde: Der Täter musste sein Opfer zunächst nötigen, Gewalt anwenden oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzen. Mit dem neuen Sexualstrafrecht werden eklatante Lücken in der Rechtsprechung geschlossen und Opfer besser geschützt. Nein heißt künftig Nein! Außerdem wurden zwei neue Tatbestände ins Strafrecht aufgenommen: Sexuelle Belästigung wird generell unter Strafe gestellt – nicht nur, wenn sie am Arbeitsplatz erfolgt. Auch Straftaten, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden, können fortan bestraft werden.
„Mit dieser Reform erfüllt das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits vor fünf Jahren unterzeichnet wurde“, so die SPD-Abgeordneten: „Wir sind froh, dass durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte in der Union ein Umdenken für ein konsequentes Sexualstrafrecht stattgefunden hat.“