Neues Glücksspielrecht sollte Anzahl von Spielhallen deutlich reduzieren. Die Stadtverwaltung versagt jedoch bei der Umsetzung.

Die Kölner Stadtverwaltung hat erklärt, das seit mittlerweile fünf Jahren bestehende Glücksspielrecht in NRW in Köln nicht anwenden zu wollen. Zu kompliziert seien die Verfahren, zu wenig Personal vorhanden, zu groß das Risiko von Klagen der Betreiber. Der ordnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Gerrit Krupp, ist fassungslos: „Mir fehlt für die Untätigkeit der Stadtverwaltung bei der Umsetzung des neuen Glücksspielrechts jedes Verständnis. Stadtdirektor Keller hatte wiederholt erklärt, die Stadt sei vorbereitet und aktiv, die Regelungen zum Schutz der Kölnerinnen und Kölner umzusetzen. Was ist passiert? Nichts!“
Bislang hat die Stadtverwaltung noch keiner Spielhalle mit Schließung gedroht. Bereits in der Ratssitzung im Mai 2017 hatte die SPD-Fraktion beantragt, das neue Glücksspielrecht konsequent umzusetzen. Dies wurde von CDU, Grünen und FDP für erledigt erklärt. Eine Einschätzung, die falscher nicht sein konnte, wie sich jetzt zeigt.
Im März 2012 wurde das Glücksspielrecht in Nordrhein-Westfalen, mit einer Schonfrist bis zum 1. Dezember 2017, verschärft. Hierdurch werden Spielhallen deutlich stärker reglementiert. Konsequent angewendet würde dies dazu führen, dass viele dieser Einrichtungen schließen müssten. Dadurch böten sich Möglichkeiten für neue Nutzungen und damit zur Aufwertung der betroffenen Veedel und einem verbesserten Jugendschutz.