In Köln gibt es seit dem 01.07.2014 eine Wohnraumschutzsatzung. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen in Köln in Büros, Geschäftsräume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden (Zweckentfremdungsverbot). Dies darf nur gemacht werden, wenn in Köln an anderer Stelle vergleichbarer Ersatzwohnraum geschaffen wird. Ein großes Problem sind Betreiber von Online-Plattformen für Ferienwohnungen wie zum Beispiel Airbnb, die in Köln nach Schätzungen 7500 Wohnungen vermieten.
Die steigende Zahl zeigt, dass die Wohnraumschutzsatzung notwendig ist. Die Verwaltung will die Satzung darum um fünf Jahre verlängern. Dann sollen auch Eigentumswohnungen und Eigenheime dem Zweckentfremdungsverbot unterliegen.
Der SPD-Fraktion reicht das nicht. Um Wohnen bezahlbar zu machen, muss die Satzung noch weiter verschärft werden. Michael Frenzel, stadtentwicklungspolitischer Sprecher: „Die geplanten Änderungen sind viel zu zaghaft. Wohnungen sind zum Wohnen da! Gegen skrupellose Geschäftemacher, die ihre Wohnungen nur an Touristen vermieten, braucht die Stadt noch schärfere Mittel. Darum muss der Bestandsschutz für Ferienwohnungen gestrichen werden. Ersatz für Ferienwohnungen muss im gleichen Stadtbezirk geschaffen werden. Und das Land muss den Bußgeldrahmen auf 500.000 Euro erhöhen.“
Viele dieser Punkte konnte die SPD erfolgreich im gemeinsamen Beschluss der demokratischen Fraktionen einbringen.