KölnSPD kritisiert das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

Trotz Verbesserungen des Gesetzesentwurfs bleiben kritische Vorhaben bestehen

Die KölnSPD hat sich auf ihrem Parteitag mit dem Beschluss „Flucht und Migration“ gegen die damals schon bekannt gewordenen Pläne des Bundesinnenministeriums zum nun so genannten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ gewandt.

Nach der Beschlussfassung ist es der SPD in der Bundesregierung gelungen, einige kritische Punkte, die der Referent*innenentwurf enthielt, zu streichen. Hierzu gehört insbesondere die Kriminalisierung von NGOs.

Als KölnSPD erkennen wir die Verbesserungen an. Wir kritisieren jedoch auf Schärfste die noch bestehenden Vorhaben, insbesondere

  • das Trennungsgebot zwischen Ausreisepflichtigen und Strafgefangenen bis 2022 aufzuheben. Auch nach Ansicht des Bundesrates (Stellungnahme 17.05.2019) berücksichtigt der Gesetzentwurf die Belange von Minderjährigen und Familien mit minderjährigen Kindern insbesondere in diesem Punkt nicht ausreichend.
  • in „Mischfällen“ für die Gründe, aus denen die Identität einer Person nicht geklärt werden konnte, die für den*die Betroffene schlechtere Rechtsstellung gelten zu lassen.