SPD-Vorsitzende Christiane Jäger teilt mit:
Das Landeswahlgesetz muss nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshof des Landes NRW von Ende 2019 überarbeitet werden. Ziel ist, trotz unterschiedlicher Bevölkerungsentwicklung durch annähernd gleich große Wahlkreise die Gleichheit der Wahl sicherzustellen.
Dazu hat die Landesregierung einen Gesetzesentwurf eingebracht, der nach dem Willen der Fraktionen von CDU und FDP im Landtag nochmals abgeändert werden soll. Dazu haben die genannten Fraktionen einen Antrag im Hauptausschuss des Landtags eingebracht.
„Der Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP hätte für Köln drastische Auswirkungen.“, sagt Christiane Jäger, Vorsitzende der KölnSPD. „Dieser Vorschlag würde in Köln Stadtteile auseinander reißen, was überhaupt nicht notwendig ist. Das hieße in diesem Fall, dass Wähler*innen im Stadtteil Braunsfeld verschiedene Landtagswahlkreise hätten“, argumentiert die Kölner SPD-Chefin.
„Eine solch willkürliche Einteilung untergräbt die Bindung zwischen der Bevölkerung und den Abgeordneten. Dies sei nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürgern“, so Jäger weiter.
Zudem sei die Wahrung räumlicher Zusammenhänge im Landeswahlgesetz ausdrücklich erwähnt. Entlang dieses Maßstabes, so Jäger, hat auch die KölnSPD konkrete Vorschläge gemacht, die die Kölner SPD-Abgeordneten in den Landtag eingebracht haben. Allerdings würden diese Vorschläge von den Mehrheitsfraktionen in keiner Weise berücksichtigt.
„Hier wird Wahlkreiseinteilung allein unter Gesichtspunkten der Aussichten für das eigene Wahlergebnis betrieben. Das ist weder im Sinne der Grundsätze im Gesetz, noch dient es dem Vertrauen in demokratischen Prozesse.“, sagt Jäger.
„Wenn man die notwendigen Änderungen am Wahlgesetz ohne Zerschneidung der Veedel zuwege bringen kann, dann sollte man das auch tun, damit die Menschen sich auch mit ihrem Wahlkreis identifizieren können. Daher lehnen wir diesen Vorschlag als KölnSPD ab und rufen CDU & FDP im Landtag dazu auf aus einem notwendigen Blinddarmeingriff keine unnötige Herz-OP zu veranstalten. Zudem erwarten wir von allen Kölner Landtagsabgeordneten, dass sie die Interessen der Bürger*innen in Lindenthal/Braunsfeld über parteitaktische Spielchen stellen und die Einheit des Wahlbezirks sicher stellen“, ergänzt Jäger abschließend die Forderung.
Das Gesetz soll am Mittwoch, den 27. Januar 2021 im Landtag verabschiedet werden.