Stichwahl: Wo und wie wählen?
Versand und Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wer für die Wahl am 13. September 2020 Briefwahlunterlagen online beantragt hatte, erhält auch für die kommende Stichwahl automatisch die entsprechenden Briefwahlunterlagen zugesandt. Wer seine Briefwahlunterlagen nicht online, sondern auf anderem Weg (Brief, Fax, E-Mail) beantragt hatte und dabei nicht angegeben hat, dass er/sie auch bei der Stichwahl die Briefwahl nutzen möchte, muss die Briefwahl - falls gewünscht - noch beantragen. Gleiches gilt, wenn Wählerinnen und Wähler bisher noch keine Briefwahl beantragt hatten und hiervon nun aber bei der Stichwahl Gebrauch machen wollen. Briefwahlunterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:
• per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag)
• online unter www.stadt.koeln
• per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln
• per Fax an 0221 / 221-21911
• per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder
• per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
Es wird gebeten, die Unterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen.
Wer sich unsicher ist, ob er schon Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann sich beim Wahlamt telefonisch rückversichern und 0221 / 221-34567.
Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages und des QR-Codes ist bis Mittwoch, 23.09.20,12 Uhr, möglich.
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 25. September 2020, 18 Uhr. Ob dann noch rechtzeitig die abgegebenen Stimmen wieder beim Wahlamt eingehen, hängt dann allerdings von den Postlaufzeiten ab. Anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfiehlt das Wahlamt, für die Kalenderwoche vor dem Wahl-Sonntag verstärkt die Möglichkeiten der Direktwahl und vor allem am Wahlsonntag selbst der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag, 27. September 2020, bis 15 Uhr möglich.
Angesichts des engen Zeitfensters zwischen der Wahl am 13.09.2020 und der kommenden Stichwahl werden Briefwählerinnen und Briefwähler gebeten, frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen zurückzusenden.
Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens um 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wer seine ursprüngliche Wahlbenachrichtigung nach seiner Stimmabgabe im Wahllokal vernichtet oder verloren hat, kann am 27. September 2020 auch einfach mit seinem Personalausweis oder einem sonstigen amtlichen Ausweisdokument wie Führerschein oder Pass wählen.
Urnenwahl trotz beantragter Briefwahl
Wählerinnen und Wähler, die für die Stichwahl ursprünglich die Briefwahl nutzen wollten, können am 27. September 2020 ihre Stimme natürlich auch weiterhin im eigenen Urnenwahlraum abgeben und damit auf die Briefwahl verzichten. In diesem Fall müssen lediglich zusätzlich die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag in den Urnenwahlraum mitgebracht werden.
Mehr Informationen gibt es online:
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/22415/index.html