Integrationsratswahl 2020
Liste der KölnSPD als Signal für Einheit in Vielfalt
Parallel zur Kommunalwahl werden am 13. September 2020 auch die Vertreter*innen für den Integrationsrat gewählt. Der Integrationsrat Köln besteht aus 22 direkt gewählten Migrantenvertreter*innen und 11 Mitgliedern des Rates, die entsprechend zu den jeweiligen Fraktionsgrößen entsandt werden.
In diesem Jahr stellen wir als KölnSPD eine gemeinsame Liste für den Integrationsrat auf. Eine Liste der Vielfalt mit neuen und erfahrenen Kräften, die gemeinsam für ein gleichberechtigtes Zusammenleben in allen Bereichen einstehen und arbeiten.
Unser Kommunalwahlprogramm bietet dafür die inhaltliche Grundlage. Kandidat*innen für Rat, Bezirksvertretungen und Integrationsrat können und sollen sich im Wahlkampf gegenseitig unterstützen und Synergien für die Mobilisierung von Wähler*innen nutzen.
Um uns als KölnSPD - auch auf dem Wahlzettel - gut zu positionieren, möchten wir möglichst zügig zu einem Aufstellungstreffen zusammenkommen. (Natürlich nach allen Regeln des Infektionsschutzes!) Dazu erhalten die wahlberechtigten Kölner SPD-Mitglieder rechtzeitig und fristgerecht eine Einladung.
Schon jetzt bitten wir alle Mitglieder sowie die OV- und AG-Vorstände, Mitglieder, die für die Integrationsratswahl stimmberechtigt sind, auf die anstehende Aufstellung aufmerksam zu machen. Wer wahlberechtigt ist, entnehmt ihr unten dem Ausschnitt der Wahlordnung.
Genoss*innen, die sich selber eine Kandidatur vorstellen könnten, melden sich bitte im Büro der KölnSPD.
Erläuterung zur Wahl des Integrationsrates
Wer darf wählen ?
• Ausländer*innen, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben
• Alle EU-Bürgerinnen und Bürger
• Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben
• Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind
• Kinder von ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt Deutsche geworden sind
• Aussiedlerinnen und Aussiedler
• Staatenlose Personen
• Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben (Asylberechtigte, Anerkannte Flüchtlinge, Personen mit subsidiärem Schutz)
Außerdem muss er*sie am Tag der Wahlen..
• 16 Jahre alt sein,
• seit einem Jahr in Deutschland leben,
• mindestens seit dem 28. August 2020 in der Stadt, in der er/sie wählt, den Hauptwohnsitz haben.
Mehr Informationen zur Wahl und zu den Tätigkeiten des Integrationsrates findet ihr hier: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/wahlen/integrationsrat/index.html