Am 20.09.2022 diskutierte die AsJ zusammen mit der ASF Vorschläge für ein
„Familienrecht für Gegenwart und Zukunft – Gesellschaftlicher Wandel braucht Reform“
mit Impulsreferaten von Iris Koppmann, Fachanwältin für Familienrecht in Köln,
und Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes in St. Augustin.
Denn das deutsche Familienrecht befindet sich seit Jahren in einem Reformstau.
Dagegen sind die gesellschaftlichen Veränderungen unaufhaltsam.
Es ist die Zeit für dringende Anpassungen gekommen.
Ziel ist es, einen entsprechenden Antrag in die Gremien der Partei auf allen Ebenen, beginnend mit dem Parteitag des Unterbezirks Köln am 05.11.2022, einzubringen.
Der Antrag wurde vertagt auf die nächste Sitzung des UB-Vorstands am 16.3.2023.
Die AsJ diskutierte am 08.09.2022 mit Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley), Universität zu Köln
„Funktion und Grenzen des Kartellrechts als Grundgesetz der sozialen Marktwirtschaft.
Die Turbulenzen an den Energie- und Mineralölmärkten hören nicht auf, ebenso wenig die öffentliche Diskussion über die politischen Gegensteuerungsmaßnahmen (z.B. sog. Tankrabatt) und deren Erfolg bezüglich des Ankommens der Steuerentlastungen bei den Endkunden. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz plant eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts. Anlässe genug, das Thema Kartellrecht zu diskutieren, seine Reichweite, Instrumente, Schwächen sowie seinen Novellierungsbedarf. Was ist nötig, um auch über das Kartellrecht unsere Wirtschaftsordnung mehr in Richtung soziale Gerechtigkeit zu lenken?
Prof. Dr. Körber, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Kartell- und Regulierungsrecht, Recht der digitalen Wirtschaft an der Universität zu Köln, wird deshalb in seinem Vortrag nach einer Einführung ins Kartellrecht auf die geplanten Änderungen – Entflechtung, Gewinnabschöpfung, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz – eingehen. Die Folien zu seinem Vortrag sind hier abrufbar: https://www.koelnspd.de/wp-content/uploads/sites/749/2022/10/AsJ_2022.pdf
ASJ diskutiert die Gemeinwohlökonomie als ein Konzept für eine solidarische Wirtschaftsordnung
Die SPD ist die Partei der Freiheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität. Nur ein Leben in sozialer, ökologischer und ökonomischer Balance führt langfristig zu einem gedeihlichen Fortentwickeln unserer Gesellschaft und zu besseren Lebensbedingungen für alle. Dies erfordert Zusammenhalt und die Fähigkeit zu selbstlosem Handeln zugunsten des Allgemeinwohls. Wir „leisten“ uns aber insbesondere eine Wirtschaftsordnung, die auf profitmaximierenden Egoismus, auf einem konkurrierenden (streitig/verdrängenden) Wettbewerb sowie auf hemmungslosem Wachstum gründet und damit spätestens seit Ende der 1980ger Jahre unsere Lebensweise prägt. Die Demokratie soll marktkonform sein, statt die Marktwirtschaft demokratiekonform zu gestalten. Die Folgen sind eine immer größer werdende wirtschaftliche, soziale und rechtliche Spaltung unserer Gesellschaft sowie eine fortschreitende Zerstörung unserer ökologischen Lebensgrundlagen.
Für eine lebenswerte Zukunft im oben genannten Sinn bedarf es deshalb anderer Wirtschaftsmodelle.
Warum die Gemeinwohlökonomie dafür in Frage kommt, erläuterte die Gemeinwohl- und Organisationsberaterin Martina Dietrich am 23.11.2021 auf einem Vortrags- und Diskussionsabend in der Alten Feuerwache.
Welche rechtlichen Auswirkungen das hat bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen dafür notwendig sind, das sind die Herausforderungen an uns Juristinnen und Juristen, denen wir uns künftig intensiver zuwenden sollten.
ASF, Jusos und ASJ: Frauen in Köln besser vor Gewalt schützen
Der 25. November als internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen war Anlass für die Kölner ASF, Jusos und die ASJ, Forderungen an die Stadt Köln und das Land NRW zum besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt in Köln zu formulieren. Zentrale Forderungen sind die Schaffung weiterer Frauenhausplätze und die bessere finanzielle Ausstattung von Präventions- und Schutzprogrammen. Künftig sollten alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen in einer im Amt für Gleichstellung neu zu schaffenden Koordinierungsstelle gebündelt und gesteuert werden.
Wir haben betont, dass der geplante Entwurf eines Gesetzes zum individuellen Rechtsanspruch auf Schutz für Opfer von Gewalt der richtige Ansatz ist, für die Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine dauerhafte und stabile Basis zu schaffen. Die nachhaltigste Lösung gegen partnerschaftliche Gewalt ist ein Bewusstseinswandel bei den (potentiellen) Tätern. In Köln gibt es einige wenige Programme dafür. Sie sollten stärker beworben werden, und die Staatsanwaltschaft sollte Straftäter wieder verstärkt solchen Programmen zuweisen.
Die Gemeinsame Erklärung findet Ihr auf unserer Internetseite: http://www.asf-koeln.de/wp-content/uploads/2020/11/201123-Gemeinsame-Erklaerung_IK-Koeln.pdf
„Reform der Reform der Juristenausbildung notwendig: der integrierte Bachelor
Die juristische Ausbildung führt am Ende des Studiums zu einer Alles oder Nichts-Situation. Es ist lediglich auf die Befähigung zum Richteramt („Volljurist“) ausgerichtet ist, nicht volljuristische Berufe werden außer Acht gelassen. Bei einem Scheitern im Staatsexamen ist das Abitur der einzige Abschluss der Studierenden. Dazu kommt, dass die staatlichen Prüfungen Formate und Prüfer enthalten, die Studierenden an der Universität nie begegnet sind. Dies zusammen verursacht einen enormen Prüfungsdruck auf angehende Juristen/innen, besonders wenn sie sich in ihrem letzten Prüfungsversuch befinden.
Nachdem die Bachelorstudiengänge („Wirtschaftsjurist“) an Fachhochschulen nicht zuletzt vor diesem Hintergrund zu einer nennenswerten Konkurrenz geworden sind, haben sich Universitäten in Berlin und Brandenburg entschieden, diesem Prüfungsdruck entgegen zu wirken. Sie verleihen auf dem Weg zum Staatsexamen einen integrierten Bachelorabschluss an ihre Studierenden und schaffen so neben dem staatlichen Examen auch einen echten universitären Abschluss mit der Möglichkeiten der Weiterqualifizierung für andere Berufe. Dies hilft, Berufschancen auch für diejenigen zu schaffen, die in den Examensprüfungen scheitern.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium verweist hingegen auf „Bedenken in der Sache“ und sieht die Gefahr, dass nur juristische Hilfstätigkeiten offen stünden.
Fast schon folgerichtig erwähnt die laufende Reform des JAG NRW das aus den genannten Gründen zukunftsträchtige Modell des integrierten Bachelors mit keinem Wort und verweigert so den Studierenden bewusst jeden berufsqualifizierenden Abschluss – so dass ihnen im Ergebnis nicht einmal nennenswerte Hilfstätigkeiten offen stünden.
Neben weiteren Reformmaßnahmen erscheint die Einführung eines solchen Abschlusses an der Universität zu Köln (und weiteren Universitäten im Land) daher überfällig.
Wir als AsJ sollten uns daher weiter mit dem Thema auseinandersetzen und für den integrierten Bachelor eintreten.