Koalitionsvereinbarung 2009-2014 – Kapitel 1

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[heading]1. Nachhaltige und gerechte Haushaltspolitik[/heading]

Die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise haben die öffentlichen Haushalte hart getroffen. Der erhebliche Einbruch der Steuereinnahmen – vor allem bei der Gewerbesteuer als wichtigste Steuer – trifft die Städte besonders hart. Köln macht da keine Ausnahme. Diese Situation wird durch die Steuersenkungspolitik der Bundesregierung verschärft. Zugleich hat die Krise einen Anstieg der Sozialausgaben zur Folge.

Für handlungsfähige Städte

Die Krise verschärft das Grundproblem des kommunalen Finanzsystems, nämlich das strukturelle Auseinanderdriften von Ausgaben und Einnahmen. Es wurde durch ein „Zwischenhoch“ der Gewerbesteuer von 2006 bis 2008, das die Landesregierung zu einer erneuten erheblichen Belastung der Kommunen genutzt hat, nur übertüncht. Im Kern geht es um eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen. Auch der Bund verlagert Aufgaben in nicht hinnehmbarer Art und Weise auf die Kommunen. Die jetzt geplante Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld-II-Bezieher auf 23 Prozent ist kontraproduktiv. Deshalb sind wirksame Regelungen auf Landes- und Bundesebene für die Einhaltung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt!“) überfällig. Die finanzielle Basis der kommunalen Selbstverwaltung erodiert zusehends.

Eine Gemeindefinanzreform und eine Änderung der Steuergesetzgebung mit dem Ziel der Stärkung kommunaler Steuerkraft stehen vorrangig auf der Agenda. Dies umfasst die Sicherung des steuerlichen Querverbunds, die Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Finanzausstattung der Kommunen sowie eine Beendigung der Beteiligung der Kommunen an den einheitsbedingten Lasten. Zuvorderst sind die zuviel gezahlten Anteile der Kommunen an den Solidarpakt-Lasten (2006 bis 2009) vom Land NRW zurückzuzahlen. Da die mit dem Solidarpakt Ost verbundenen Aufgaben inzwischen erfüllt sind, ist Infrastrukturförderung über ein Solidarpaktinstrument nicht an Himmelsrichtungen, sondern an Bedürftigkeit auszurichten.

SPD und GRÜNE betrachten es als eine vorrangige Aufgabe, dass die Stadt Köln mit aller Kraft Initiativen zur Reform der Kommunalfinanzen unterstützt und dafür das Bündnis der Städte und die Arbeit in kommunalen Spitzenverbänden verstärkt.

Haushaltskrise und -sanierung

Die Kölner Haushaltslage ist vor dem dargestellten Hintergrund dramatischer als 2003, als der Rat ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschließen musste. Der vorzeitige erfolgreiche Abschluss des HSK war im Wesentlichen nur infolge temporär wachsender Steuereinnahmen möglich. Die strukturelle Unterfinanzierung und Tendenzen der Mangelverwaltung bleiben.

SPD und GRÜNE sind sich darin einig, dass, angesichts der noch über Jahre wirkenden Krisenfolgen, die Aufrechterhaltung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit der Stadt Köln die politische Kernaufgabe in dieser Wahlperiode ist. Sie richten ihre Haushaltspolitik daran aus, Gestaltungsmöglichkeiten und Zukunftschancen für Köln zu erhalten. Daher hat ein ausgeglichener Haushalt oberste Priorität, um das eigenständige Handeln von Rat und Verwaltung zu sichern.

Infolge des erheblichen Fehlbedarfs im Haushalt sind Maßnahmen zur Haushaltssicherung unvermeidlich. Sofern es nicht gelingt, den jahresbezogenen Ausgleich für 2010 und die Folgejahre unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage darzustellen, ist ein HSK aufzustellen. Unabdingbares Ziel muss es sein, ein Abgleiten der Stadt in das Nothaushaltsrecht zu vermeiden. Die Stadt steht somit vor harten Haushaltsjahren. SPD und GRÜNE sind sich einig, dass daher alle von ihr zu treffenden Entscheidungen und Initiativen unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit stehen. Die Konsolidierungserfordernisse zwingen dazu, politische Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was wünschenswert wäre, ist machbar. Daher stehen alle vereinbarten Ziele und Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt.

Prioritäten

Angesichts der Erfordernisse an die Haushaltssanierung sind Einsparungen, Leistungsreduzierungen und mitunter auch der Verzicht auf Maßnahmen unvermeidlich. Flächendeckende drastische Kürzungen nach dem „Rasenmäherprinzip“ sind kontraproduktiv. Sie erhöhen die Gefahr, dass Leistungsstrukturen auf breiter Front unwiederbringlich zerstört werden. Konsolidierung bedeutet aber auch, Effizienz und Synergien zu erhöhen und die Leistungserbringung zu optimieren. Mithilfe von Personalentwicklungskonzepten ist der Personalbedarf transparent und differenzierter zu steuern. Interne Umschichtung von Personalressourcen – auch über Dezernatsgrenzen hinweg – von reduzierten zu priorisierten Bereichen sind dabei nicht auszuschließen.

Daher müssen Prioritäten gesetzt werden. Pflichtige und freiwillige Aufgaben werden in allen Produktbereichen auf den Prüfstand gestellt. SPD und GRÜNE erwarten, dass die Verwaltung dies zügig durchführt und die Ergebnisse transparent darstellt. Dabei sind im Sinne der Nachhaltigkeit Folgewirkungen sorgfältig abzuwägen. Jede Sparmaßnahme ist auch daraufhin zu überprüfen, ob sie langfristig nachhaltig ist.

SPD und GRÜNE setzen in ihrer gemeinsamen Haushaltspolitik folgende Prioritäten:

  • Erhalt wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell attraktiver Rahmenbedingungen
  • Bekämpfung der Erwerbslosigkeit
  • Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche
  • sozialraumorientierte Ansätze, die Armut bekämpfen und Chancen ermöglichen
  • Sicherung des kommunalen sozialen Netzes und relevanter Integrationsmaßnahmen
  • unverzichtbare Stadtgestaltungs- und Umweltmaßnahmen
  • Sanierungen zum Substanzerhalt vorrangig bei Bildung und Infrastruktur
 

Unbedingt notwendig ist auch die Gestaltung der Einnahmenseite.

Realsteuern

Der Gewerbesteuerhebesatz (450 Prozent) soll stabil bleiben, um die Wettbewerbsfähigkeit Kölns zu erhalten. Vorrangig ist eine verstärkte Bestandspflege und Unternehmensansiedlung, um mehr Steuereinnahmen zu erzielen.

Aufwandsteuern

SPD und GRÜNE werden sorgfältig prüfen, inwieweit die Stadt Köln von ihrem grundgesetzlich festgelegten Steuerfindungsrecht Gebrauch machen kann. Eine erste Maßnahme ist die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ für das Beherbergungsgewerbe, das seitens der schwarz-gelben Bundesregierung durch eine Umsatzsteuersenkung ein Steuergeschenk zulasten der Kommunen enthält. Wenn Bund und Land die Städte im Stich lassen, ist es legitim, wirkungsvolle Steuereinnahmequellen zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in einer Stadt nicht beeinträchtigt werden.

Die Zweitwohnungssteuer hat den eigentlichen Zweck, diejenigen, die in Köln leben und die kommunale Infrastruktur nutzen, zur Anmeldung des Erstwohnsitzes zu bewegen, damit die Stadt so höhere Schlüsselzuweisungen des Landes generiert. SPD und GRÜNE werden prüfen, ob dieses Ziel auch durch andere Maßnahmen nachhaltig zu erreichen ist.

Gebühren

SPD und GRÜNE wirken darauf hin, Abwasser-, Straßenreinigungs- und Müllgebühren stabil zu halten. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Entsorgungsunternehmen eine effiziente Wirtschaftsführung betreiben. Es gilt der Grundsatz der Kostendeckung, eine Subventionierung aus dem Haushalt scheidet aus.

Die Gebühren für städtische Leistungen bzw. Angebote städtischer Einrichtungen werden auf ihre Angemessenheit ebenso überprüft wie der Ressourceneinsatz und der Standard der jeweiligen Leistungserbringung.

Die Betriebskostenzuschüsse an städtische Einrichtungen sind ebenfalls dahingehend zu überprüfen, ob eine Reduzierung durch Effizienzsteigerungen und eine verantwortbare Erhöhung der Entgelte (Eintrittspreise) möglich ist.

Aufgabenwahrnehmung

Die Ausgliederung von Aufgaben aus der Verwaltung bzw. eine Vergabe an private Dritte ist nur dann sinnvoll, wenn die Leistung bei gleichen Qualitätsstandards wirtschaftlicher erbracht oder bei gleichem Mitteleinsatz eine höhere Qualität erzielt werden kann und wichtige Steuerungsfunktionen der Stadt nicht verloren gehen. Dies muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

Vermögenspolitik

Die Haushaltslage erfordert eine gezielte, aber auch restriktive Investitionspolitik. Für SPD und GRÜNE haben Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen Priorität. Jeder Investitionsentscheidung muss eine nachvollziehbare Folgekostenberechnung zugrunde liegen. Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn diese Folgekosten im Rahmen eines ausgeglichenen Ergebnisplans finanziert werden können.

Die Stadt Köln hat kein bedrohliches Verschuldungsproblem. 2,7 Mrd. Euro Verbindlichkeiten stehen bilanziell bei einer Gesamtbilanzsumme von 16 Mrd. Euro allein über 9 Mrd. Euro Sachanlage- und 6 Mrd. Euro Finanzlagevermögen gegenüber. Der „Gesamtkonzern Stadt“ ist in solider Verfassung. Ziel muss allerdings eine Netto-Neuverschuldung „Null“ bzw. der Schuldenabbau sein.

Städtische Unternehmen sollen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestärkt werden, um ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Daseinsvorsorge effizient wahrzunehmen und durch Ausschüttungen den Stadthaushalt zu stärken. Das gilt insbesondere für den Stadtwerke-Konzern Köln (SWK). Dabei ist wichtig, dass die wirtschaftliche Solidität und Handlungsfähigkeit der SWK-Gesellschaften nicht gefährdet werden.

Defizitausgleich durch Veräußerung städtischer Beteiligungsgesellschaften, die strategische bzw. infrastrukturell bedeutsame Aufgaben für die Stadt erfüllen bzw. signifikante Erträge für den Haushalt abwerfen, wäre der falsche Weg.

Immenser Vermögensverzehr ist keine nachhaltige Finanzpolitik.

Haushaltstransparenz

SPD und GRÜNE werden Initiativen ergreifen, den inzwischen auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) beruhenden Stadthaushalt transparenter und aussagefähiger und somit auch politisch steuerbarer zu gestalten. Dies umfasst sowohl eine umfassendere Beschreibung der Transfer- und sonstigen Aufwendungen in den Ergebnisplänen als auch die Produkt- und Leistungsbeschreibungen. Entsprechend den NKF-Zielen eines wirkungsorientierten Haushalts sollen schrittweise konkrete Ziel- und Produktbeschreibungen, Kennzahlen und Benchmarks und ein unterjähriges Berichtswesen unter Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung etabliert werden. Ziel muss die output-orientierte Steuerung des Haushalts sein.

Die städtische Haushaltswirtschaft (Ergebnisplan, Finanzplan, Bilanz, Produktbereiche, Produkte, relevante Kennziffern) soll im städtischen Internetauftritt übersichtlich und nachvollziehbar für die Bürgerinnen und Bürger dargestellt werden.

Stärkung der Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretungen sollen in ihren Haushaltskompetenzen für bestimmte bezirksbezogene Vorhaben gestärkt werden, indem sie über Mittelverwendung, Umschichtungen und Einsparungen beraten und Empfehlungen aussprechen können. Innerhalb der Produktbereiche sind rein bezirksbezogene Aufwendungen konkret abzugrenzen. Kompetenz und Zuständigkeit des Rates (§ 41 GO NRW) bleiben davon unberührt.

Bürgerhaushalt

Das von SPD und GRÜNE erfolgreich eingeführte Beteiligungsverfahren „Bürgerhaushalt“ wird fortgesetzt und auf Basis der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt. Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltssanierung gewinnt eine Bürgerbeteiligung auf Basis einer transparenten Darstellung der städtischen Finanzstruktur große Bedeutung, um in der Bevölkerung Akzeptanz und Unterstützung für eine nachhaltige Sanierungspolitik zu erreichen. Deshalb ist der „Bürgerhaushalt“ kein Instrument zum bloßen „Geldverteilen“, sondern eine Teilhabe an der Haushaltsrealität, die auch Bürgervoten für Einsparungen, Prioritäten und Schwerpunktsetzungen enthalten soll.

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