Koalitionsvereinbarung 2009-2014 – Kapitel 11

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[heading]11. Umwelt/Grün/Abfallwirtschaft[/heading]

Grünanlagen und Gärten

  • Die Aufenthaltsqualität in Grünanlagen ist sukzessive zu steigern. Dazu gehört, dass die durch den Bürgerhaushalt begonnenen Maßnahmen fortgesetzt werden (u. a. Pflege von Wegenetzen und Grünanlagen, Aufstellen von Bänken und Papierkörben).
  • Der Botanische Garten/Flora soll dauerhaft erhalten bleiben und für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein. In einem Konzept sollen die verschiedenen Möglichkeiten einer inhaltlichen Ausrichtung (Erholungsnutzung und wissenschaftliche Funktion) des Gartens dargestellt werden.
  • Der innere wie auch der äußere Grüngürtel sind grundsätzlich tabu für alle Bebauungen. Der innere Grüngürtel soll im Sinne des Masterplans vervollständigt werden.
  • Es sollen vermehrt wohnortnahe Gartenanlagen und Grabeland geschaffen werden. Dabei sollen auch innovative Konzepte wie internationale Gärten, Gemeinschafts- und Nachbarschaftsgärten realisiert werden.
 

Baumschutz

  • Die Baumschutzsatzung ist zu erhalten und konsequent anzuwenden.
  • Alle Baumfehlstellen im öffentlichen Straßenraum sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre durch neue Bäume bepflanzt werden.
  • Die Kontrolle des Vollzugs von Festsetzungen in Bebauungsplänen (Erhalt oder Neupflanzung von Bäumen) wie auch von Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung muss ausgebaut werden, um möglichst effizient zu sein. Um mögliche Mehrkosten zu finanzieren, soll eine Erhöhung der entsprechenden Gebühren und Bußgelder geprüft werden.
  • Zur Verbesserung des Stadtklimas ist der Baumbestand auszuweiten.
 

Naturschutz

  • Planerische Eingriffe in Naturschutz- und ähnlich hochwertige Gebiete sind grundsätzlich zu vermeiden.
  • Die Betreuung der Naturschutzgebiete soll verbessert und weiterentwickelt werden. Dazu soll die bestehende ehrenamtliche Betreuung durch die anerkannten Naturschutzverbände ausgebaut und qualifiziert unterstützt werden.
  • Es ist anzustreben, weitere Flächen als Naturschutzgebiete oder Geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz zu stellen. Bereits ausgewiesene Flächen sind dauerhaft fachgerecht zu pflegen.
  • Die Uferstrukturen des Rheins sollen im Rahmen des Rheinprogramms 2020 und der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch konkrete Maßnahmen an geeigneten Uferabschnitten in Köln verbessert werden. Naturnahe Rheinufer im städtischen Raum tragen maßgeblich zur Aufwertung der Grünachse Rhein in Köln bei und erhöhen die Erholungsqualität. Das Rheinufer soll frei zugänglich sein.
 

Luftreinhaltung

  • Im gesamten Stadtgebiet wird bis 2014 eine Reduzierung der Schadstoffbelastung mit NOx um 25 Prozent (ausgehend von 2009) angestrebt. Maßnahmen hierzu müssen insbesondere im Bereich Verkehr ergriffen werden.
  • Die Schadstoffbelastung der Luft ist trotz der Umweltzone bisher nicht wesentlich gesunken. Die Bezirksregierung wird aufgefordert, ihre Verantwortung für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Köln wahrzunehmen und kurzfristig weitere Maßnahmen zur Verschärfung der Regelungen der Umweltzone – mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität – umzusetzen, z. B. durch ein Einfahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette und eine Einschränkung des Ausnahmekatalogs. An stark befahrenen Straßen sollen weitere Messstellen eingerichtet werden. Bei der geplanten Fortschreibung des Kölner Luftreinhalteplans müssen die dort bereits genannten Maßnahmen (z. B. Landstromversorgung der am Rheinufer liegenden Schiffe) kurzfristig umgesetzt werden.
  • Wo die Messwerte für Feinstaub und Stickoxide die zulässigen Grenzwerte überschreiten, setzen wir uns für wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Verkehrs ein (z. B. LKW-Durchfahrverbot). Isolierte teure Maßnahmen an Einzelpunkten, wie eine verbesserte Ampel-Steuerung, lehnen wir ab, weil diese allein nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität beitragen.
  • Zur Reduzierung von Feinstaubemissionen unterstützen wir die Nutzung alternativer Antriebsformen. Die Stadt Köln und ihre Beteiligungsgesellschaften nehmen in diesem Sinne eine Vorbildfunktion ein.
 

Lärm

Lärmreduzierung ist eine Schwerpunktaufgabe der kommende Ratsperiode. Nach Durchführung der Lärmaktionsplanung und Fortschreibung der Lärmkartierung werden die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt, um zu einer signifikanten Lärmminderung in dieser Ratsperiode zu kommen – vor allem in besonders mit Lärm belasteten Stadtteilen. Auf Geräuscharmut (z. B. durch eingeschränkten Laubbläsereinsatz) ist auch bei städtischen und stadteigenen Betrieben zu achten, sie haben eine Vorbildfunktion.

Gentechnikfreie Landwirtschaft

Bei der Verpachtung stadteigener landwirtschaftlicher Flächen werden der kommerzielle Anbau und die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in den Pachtverträgen ausgeschlossen. Bestehende Verträge sollen entsprechend angepasst werden. Gegenüber städtischen Beteiligungsgesellschaften wird darauf hingewirkt, analog zu verfahren.

Verbraucherschutz

  • Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale wird gestärkt.
  • Die amtliche Lebensmittelüberwachung wird insbesondere durch eine vermehrte Ausbildung der Stadt Köln in diesem Bereich gestärkt.
  • Die in amtlichen Kontrollen festgestellte Qualität und Hygiene in Kölner Betrieben ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu machen.
 

Beschaffung

  • Der Einkauf und die Auftragsvergabe der Stadt Köln und der städtischen Gesellschaften muss sich neben sozialen auch an ökologischen Kriterien orientieren: Die Stadt Köln kauft jedes Jahr in großem Umfang Güter wie Papier, Büromöbel, Büromaterial, Reinigungsmittel, Lebensmittel, Computer, Drucker, Dienstwagen etc. ein. Mit Beschaffungsrichtlinien, die konkrete Umweltvorgaben für die einzelnen Produktgruppen verpflichtend machen, kann maßgeblich zum Umweltschutz beigetragen werden.
  • In den Einrichtungen der Stadt Köln sollen saisonale Zutaten aus regionaler und ökologischer Produktion eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere im Zuge der Ausweitung der Verpflegung an offenen Ganztagsschulen und Kindertagesstätten. Die Verwendung von kennzeichnungspflichtigen gentechnisch veränderten Lebensmitteln wird in städtischen Einrichtungen ausgeschlossen. Diese Vorgaben sind auch den Verträgen mit Lieferanten sowie den Pächtern der Verpflegungsbetriebe zugrunde zu legen.
 

Sauberkeit/Abfall

  • Wir wollen, dass Köln sauberer wird. Das geht nur mit der Unterstützung der Kölner Bürgerinnen und Bürger. Deshalb werden wir die Aufklärungsarbeit (z. B. in Kindergärten) verstärken, aber auch alle Möglichkeiten des Ordnungsrechts (z. B. bei Verschmutzung von Grünanlagen) nutzen.
  • Wir streben eine Vervollständigung der Reinigung aus einer Hand (der AWB) an und werden die Versorgung mit geeigneten Abfallbehältern weiter ausbauen. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements, z. B. durch Patenschaften für Spielplätze, Baumscheiben und Grünflächen.
  • Organisatorisch wird der Bereich Sauberkeit wieder vollständig bei der Koordinierungsstelle Abfallwirtschaft (Umweltdezernat) angesiedelt. Die Rationalisierungsspielräume, welche durch die Umsetzung des Konzeptes AWB 2018 entstehen, werden zur Steigerung von Qualität und Service bzw. zur Abfederung von Gebührensteigerungen verwandt. Wir streben eine maßvolle Gebührenentwicklung sowie Gebührengerechtigkeit an, denn das bedeutet eine angemessene Beteiligung aller Nutzer an den hohen Fixkosten des Entsorgungssystems.
  • Bei der Müllentsorgung ist es unser Ziel, die Müllmenge weiter zu senken. Dazu werden wir für Abfallvermeidung werben und die Möglichkeiten zum Recycling ausbauen, z. B. durch weitere Erhöhung der Zahl der braunen und blauen Tonnen sowie der verstärkten Einbeziehung von Organisationen aus dem Zweiten Arbeitsmarkt zur Verwertung von Sperrmüll.
 

Umweltbildung

Um nachhaltige Verhaltensänderungen zu erreichen, ist es erforderlich, umweltgerechtes Verhalten durch Maßnahmen der Umweltbildung zu unterstützen und zu fördern.

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