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[heading]14. Jugend- und Schulpolitik[/heading]
Jugend
KiWi
KIWI (aufsuchende Sozialarbeit für Eltern Neugeborener) ist ein erfolgreiches Modell, das flächendeckend zum Einsatz kommen sollte. Probleme des Datenschutzes müssen über eine Änderung der Landesgesetzgebung ausgeräumt werden. Das Projekt soll einer Auswertung (Evaluation) unterzogen werden.
Kinderarmut
Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine Querschnittsaufgabe. Der Fokus liegt auf Frühförderung und gesundheitlicher Erziehung. Die kommunalen Anstrengungen zur Abfederung der Kinderarmut müssen intensiviert werden. Die Aufgabe muss auch sozialräumlich betrachtet werden.
Spielplätze
- Erhalt vorhandener Spielanlagen
- Einrichtung von Mehrgenerationenspielplätzen
- kein Bau ohne Beteiligung von Kinder und Jugendlichen
- Koordination aus einer Hand im Jugendamt
Partizipation
- aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei ausgesuchten Projekten (z. B. Verkehrsprojekten) in den Bereichen Stadtplanung/-entwicklung
- Ausbau und Stärkung niedrigschwelliger Angebote
- Entwicklung von Konzepten zur Förderung innovativer Angebote in der Kinder- und Jugendpartizipation
Jugendarbeit
- Förderung offener Jugendarbeit, Weiterentwicklung nach Bedarfskriterien, Überprüfung der vorhandenen Strukturen nach der Ermittlung von Kennzahlen (Bestandsaufnahme, Evaluation)
- Ziel ist ein Entwicklungsplan für Jugendzentren
Kitas
- Förderung von Initiativen zur Einrichtung/zum Ausbau bilingualer Kitas
- bedarfsgerechte Öffnungszeiten auch in Ferien- und sog. Randzeiten
- Förderung einer größeren Selbstständigkeit von Kitas, Modell „Selbstständige Kitas“ (analog Schulmodell), Regelungen und Grenzen des KiBiz müssen überprüft werden
- Das Land muss endlich die Beitragsfreiheit für Kitas als Bildungseinrichtungen sicherstellen und kostenloses Mittagessen bei Kitas und Ganztagsschulen ermöglichen
U-3-Betreuung
- bedarfsgerechter Ausbau (40 bis 50 Prozent Betreuungsquote)
- mehr Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
- Einsatz der Tagespflege als ergänzende Unterstützung, solange U-3-Plätze nicht bedarfsdeckend sind
Kulturelle Jugendarbeit
- Stärkung der kulturellen Jugendarbeit
Gender
- Stärkung der geschlechtsspezifischen Jugendarbeit
- Fortschreibung des Kinder- und Jugendplans mit einem eigenständigen Schwerpunkt Jungen- und Mädchenarbeit
- Benennung eines Verwaltungsmitarbeiters für Jungenarbeit (Aufgabenfeld definieren)
- Stärkung der interkulturellen Mädchenarbeit (z. B. Mädchentreff „Lobby“ in Mülheim), Ziel: Einrichtung weiterer Treffs
- Förderung von Projekten gegen Homophobie
Jugendkriminalität
- Fortführung des erfolgreichen Konzepts und Weiterentwicklung der Präventionsangebote („Kölner Weg“)
- Aufrechterhaltung von präventiven Angeboten (Mitternachtssport, Streetworker)
- Fortsetzung des Stufenkonzepts zu Amaro Kher
Sozialraumförderung
Die Sozialraumförderung muss zur Querschnittsaufgabe in der Verwaltung werden (Fortbildungskonzept).
Schule
Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung, Selbstständigkeit und Verantwortung in gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Hinsicht sollten das Ziel aller schulischen Bildung sein. Um die Erreichung dieser Ziele zu ermöglichen, müssen innere und äußere Schulangelegenheiten im Blick auf Chancengleichheit und Organisation verbessert werden. Die Umsetzung von Chancengleichheit ist nur durch eine generelle quantitative und qualitative Stärkung des Ganztagsangebots und einen großzügigen Ausbau der individuellen Förderung möglich. Das Ziel der Stärkung gesellschaftlicher Verantwortung ist einerseits nur erreichbar in einem Konzept des langen gemeinsamen Lernens und Lebens aller an einem Ort und andererseits durch eine lebendige Vernetzung mit sozialen, ökonomischen und kulturellen Partnern und Partnerinnen im Umfeld.
Die Schule muss als Raum für den Erwerb von Selbstständigkeit und Verantwortung in organisatorischer Hinsicht diesem Ziel entsprechen und alle Möglichkeiten nutzen, ein eigenständiges Profil in pädagogischer, personeller und finanzieller Hinsicht zu entwickeln.
Auf der Ebene der definierten Sozialräume und der im Rahmen des Projektes „Selbstständige Schule“ gebildeten Unterregionen sollen die Anforderungsprofile sowie die Leistungs- und Förderangebote aller Kölner Schulen zur Erhöhung der Effizienz zusammengestellt und miteinander abgestimmt werden.
Wir verpflichten uns zu der Umsetzung des im Rat der Stadt Köln beschlossenen Gesamtkonzeptes „Strategische Planung der Regionalen Schullandschaft Köln“. Das bedeutet:
- Der Prozentsatz der Schülerinnen und Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, wird entscheidend gesenkt.
- Der Schulträger unterstützt die Schulen dabei, ihre Lern- und Unterrichtskonzepte auszutauschen und abzugleichen, damit gewährleistet werden kann, dass die methodischen Kompetenzen bei den Kölner Kindern und Jugendlichen vergleichbar gefördert werden.
Die Ergebnisse der mittelfristig in allen Kölner Schulen durchgeführten Qualitätsanalyse liefern hier wichtige Erkenntnisse und können im Sinne eines Wirksamkeitsdialogs herangezogen werden.
Um die bestmögliche individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen, halten wir langes gemeinsames Lernen für eine grundlegende Bedingung. Das soll folgendermaßen umgesetzt werden:
- in Abstimmung mit allen Beteiligten Bildungslandschaften ausbauen
- Gemeinschaftsschulen als „Schule für Alle“ stärken und die Einrichtung mindestens einer solchen Schule in jedem Stadtbezirk unterstützen
- weiterführende Schulen durch ein Anreizsystem für gemeinsamen Unterricht gewinnen
- die Lernmittelfreiheit für bedürftige Schülerinnen und Schüler erhalten
- die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund in allen Schulformen durch Ausbau der Mehrsprachigkeit, Ausbau des „Rucksackprojektes“, individuelle Sprachförderung und Integrationslehrerstellen fördern
- beteiligungsorientierte Lern- und Erfahrungsräume ab dem Grundschulalter stärken
- innovative Bildungskonzepte unterstützen
Die Abstimmung der Zuständigkeiten für Schulen, Jugend, Soziales, Gesundheit in der Stadt Köln muss verbessert werden. Die Leistungs- und Förderangebote der außerschulischen Bildungsträger müssen mit den Erwartungen und Anforderungen der Schulen koordiniert werden. Hier leistet das Bildungsportal einen unverzichtbaren Service.
Über das Regionale Bildungsbüro soll allen Kölner Schulen ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem zur Verfügung gestellt werden.
Wichtig ist für uns die Einbeziehung von Schule in das Sozialraumkonzept. Im Sozialraum sind Bildungsinhalte von Schule und Jugendhilfe durch kommunale Bildungsplanung zu verzahnen. Wir wollen:
- den Einsatz von Schulsozialarbeit an Schulen u. a. in sozialen Brennpunkten auf dem bisherigen Status quo erhalten und sichern
- die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schule, Schulpsychologie und Familienberatung unterstützen
- das vorhandene Angebot der Ganztagsbetreuung in Schule und Jugendhilfe (OGTS) zu einem System zusammenführen (Hierzu sind Qualitätsstandards zu definieren. Zur Finanzierung sind die Mittel von Stadt und Land für die Hortgruppen zu verwenden.)
- das Angebot des gebundenen Ganztags durch Schaffung der baulichen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen ausweiten
- die Qualitätsstandards in den offenen Ganztagsschulen steigern
- den Ganztag in der Sekundarstufe I bedarfsgerecht ausbauen und Qualitätsstandards festlegen (Bei der Schulraumplanung muss die beschlossene Schulbaurichtlinie zügig umgesetzt werden.)
Schulische Gremien müssen bei der Umsetzung einbezogen werden, dies gilt nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Sanierungen oder z. B. dem Ausbau von Schulbibliotheken.
Die Betreuung, Instandhaltung, Reinigung sowie die Energieeffizienz der Schulen müssen sowohl in organisatorischer, fachlicher als auch in ökologischer Hinsicht optimiert werden. Dazu dient auch die Fortführung des „KLASSE“-Projektes, das auf den Abfallbereich übertragen werden soll.
Das Sanierungskonzept „Schultoiletten“ muss zügig umgesetzt werden; damit verbunden ist die Verpflichtung der Schulen zur Erstellung eines Konzeptes zum Erhalt eines hygienischen Zustandes.
Ein Primarstufenticket und ein Juniorticket bis zum 25. Lebensjahr sind einzuführen.
Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Mehr denn je ist die Bereitschaft zur Weiterqualifizierung ein entscheidender Schlüssel, um den beruflichen Herausforderungen besser gerecht zu werden. Daher wollen wir:
- die Schulen der zweiten Chance erhalten und womöglich optimieren, um die Möglichkeit eines späteren Schulabschlusses zu eröffnen
- die Volkshochschule Köln (VHS) weiterhin als Bildungsträger in der Angebotsstruktur verankern und unterstützen
- die Arbeit der Rheinischen Musikschule durch eine Verbesserung der räumlichen Bedingungen unterstützen und ihre dezentralen Strukturen erhalten
- durch Schaffung weiterer Ausbildungsplätze bei der Stadt und stadtnaher Unternehmen die Verantwortung der Kommune im Bereich Ausbildung verdeutlichen
Köln ist ein wichtiger Hochschulstandort. Wir fordern eine gemeinsame Initiative der städtischen Gesellschaften und der Baugenossenschaften für eine Verbesserung des studentischen Wohnens. Das Programm „Wohnen für Hilfe“ soll dabei auch von der Kommune unterstützt werden.
Die Förderung der politischen Bildung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden:
- die Einrichtung eines Jugendparlaments prüfen
- die Jugendforen unterstützen
- den Tag der Jugend ausbauen
- und die SV-Arbeit unterstützen
Bildungslandschaft Altstadt-Nord
SPD und GRÜNE wollen die „Bildungslandschaft Altstadt/Nord“ realisieren. Das Mensagebäude mit Bibliothek und Gemeinschaftsräumen soll auf einer Teilfläche des Grundstücks Vogteistraße/Gereonswall angrenzend an die Freizeitanlage Klingelplütz errichtet und der übrige Teil als Grünfläche aufgewertet werden. Eingriffe in den Klingelpützpark sind nicht vorgesehen.
Michaelischule
Das städtische Grundstück Vorgebirgswall 4–8 in der Neustadt-Süd soll für die Errichtung eines Schulgebäudes dem Verein „Integrative Waldorfpädagogik“, der die öffentlich geförderte Ersatzschule „Michaelischule“ betreibt, auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages langfristig zur Verfügung gestellt werden. Zugleich wird der Wunsch des Vereins auf Erwerb des Grundstücks auf Basis des vom Gutachterausschuss festgestellten Grundstückspreises kurzfristig geprüft. Ziel ist es, den Schulbetrieb am neuen Standort mit Beginn des Schuljahres 2012/13 aufnehmen zu können.
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