Koalitionsvereinbarung 2009-2014 – Kapitel 16

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[heading]16. Einwanderung und Integration (Migration)[/heading] 

Die Einwanderung der letzten 50 Jahre hat auch unsere Stadt grundlegend verändert. Köln ist vielfältiger geworden. Hier leben Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Diese Vielfalt ist keine Problemlage, sondern eine Stärke und Ressource unserer Stadt!

Zuwanderung und kulturelle Vielfalt bieten große Chancen für Innovation und Fortschritt im Bereich der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Kölns. Gleichzeitig ist diese Vielfalt aber auch Herausforderung, denn sozialer Zusammenhalt, Sicherung von Chancengleichheit sowie ein gelungener Interessenausgleich sind nicht selbstverständlich.

SPD und GRÜNE wollen den breiten und offenen gesellschaftlichen Dialog zu den wichtigen Themen von Integration und Migration stärken.

Verwaltung

  • Aufrechterhaltung der Trennung zwischen Ausländerbehörde und Interkulturellem Referat
  • Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes als Querschnittsaufgabe
  • interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung sowohl bzgl. der Steigerung der Zahl von Beschäftigten mit Migrationshintergrund als auch im Bereich der Förderung der interkulturellen Kompetenzen durch Aus- und Fortbildung
  • anknüpfend an die Erfolge der letzten drei Jahre weitere Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten in Stadtverwaltung und städtischen Gesellschaften und Gewinnung der Privatwirtschaft für diese Ziele
  • Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen
  • rechtlichen Spielraum für Bleiberecht und Arbeitserlaubnis im Sinne derjenigen, die hier schon lange leben, ausschöpfen
 

Aufenthalt

  • trägerübergreifende Entwicklung eines Konzeptes zur individuellen aufenthaltsrechtlichen Absicherung geduldeter Personen außerhalb von Bleiberechts- und Altfallregelungen (Dabei könnte die Entwicklung von individuellen Integrations- und Hilfeplänen für alle betroffenen Flüchtlinge ein Ziel sein. Dies gilt auch für die seit Jahren in Köln lebenden Roma.)
  • Prüfung, ob und wie wissenschaftliche Institutionen die lange Tradition Kölns bei der Integration von Flüchtlingen erforschen und auswerten können (Ziel ist es, zusätzliche Erkenntnisse für die zukünftige Integration von Flüchtlingen zu gewinnen.)
  • verbesserte Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit für Menschen innerhalb der Bleiberechtsregelungen (verstärkte Schaffung kommunaler Programme unter Nutzung anderer öffentlicher Zuschüsse, z. B. aus der EU)
  • verstärkte Anstrengungen gegenüber Bund und Land, die derzeit gültigen Bleiberechtsregelungen zu verlängern mit dem Ziel, die aktuelle Stichtagsregelungen zu flexibilisieren und die Aufenthaltsdauer in den Vordergrund zu stellen
  • Klärung eines gefestigten Aufenthalts in einem angemessenen Zeitraum unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen (Die Sicherung des Lebensunterhaltes darf insbesondere aufgrund des vielfach unzureichenden Arbeitsmarktzugangs und der fehlenden Kindergeldberechtigung nicht zwingende Voraussetzung für ein Bleiberecht im Rahmen von Altfallregelungen sein.)
  • Gewährung eines längerfristig gesicherten Aufenthalts zur Durchführung notwendiger medizinischer/therapeutischer Behandlungen für die Betroffenen und ihre Familienangehörigen mit der Perspektive eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland
  • Sicherung der Arbeit der Beratungsstellen für Flüchtlinge
 

Unterbringung von Flüchtlingen

  • stadtteilgerechte Weiterführung des erfolgreichen Unterbringungskonzepts mit seiner erfolgreichen Integration in die Stadtteilstrukturen
  • Sicherung eines Angebots humaner Unterbringungsangebote für Neuankömmlinge
  • bedarfsgerechte Wohnprojekten nur für Frauen und Kinder und für allein lebende Männer mit chronischen psychischen Erkrankungen
  • Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nur in Verbindung zu Jugendhilfemaßnahmen
 

Sprache, Ausbildung, Arbeit, Ehrenamt

  • Sicherstellung des Zugangs zu sämtlichen Angeboten der Beratung und Förderung bei ARGE, Arbeitsagentur, Beschäftigungsträgern und sonstigen relevanten Akteuren (Hierbei ist eine stärkere Einbindung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit und ohne Migrationshintergrund gewünscht.)
  • weitgehende Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen mit unsicherem Aufenthalt
  • Förderung von Mehrsprachigkeit in Kitas und Schulen (auch weiterführende Schulen)
  • dauerhafte und bedarfsgerechte Absicherung der Internationalen Förderklassen an Berufskollegs
  • flächendeckende Ausweitung der interkulturellen Elternbildung
  • Verbesserung der Unterstützung des „Bürgerschaftlichen Engagements“ und der Partizipation der Migrantinnen und Migranten u. a. durch Fortsetzung des Projektes „EngagementBrücken“
  • Förderung der Beratungsarbeit für Migrantinnen und Migranten im schwul- lesbischen Bereich
 

Antirassismus und Antidiskriminierung

SPD und GRÜNE wollen, dass die Arbeit für Antirassismus und Antidiskriminierung in Köln weitergeführt und weiterentwickelt wird. Daher wollen wir:

  • Unterstützung und Einbeziehung des neu gegründeten „Kölner Forums gegen Rassismus und Diskriminierung“ als Fachgremium in kommunale Aktivitäten und Konzepte gegen Rassismus und Diskriminierung
  • kontinuierliche Sicherstellung einer angemessenen Beratungsstruktur durch das „3-Säulen-Modell“ und weiterer Träger
  • eine städtische Antidiskriminierungsrichtlinie zur Umsetzung des AGG
  • Ausstattung der/des städtischen Antidiskriminierungsbeauftragten mit weitgehenden Befugnissen im Rahmen der kommunalrechtlichen Möglichkeiten
 

Verschiedenes

  • konsequente Umsetzung des neuen „Integrationskonzeptes“ und Begleitung der Umsetzung durch den Integrationsrat und die Integrationskonferenzen
  • interkulturelle Öffnung der Kultureinrichtungen in Köln als eine strategische Aufgabe (Derzeit ist die Schaffung der „Akademie der Künste der Welt“ dabei ein wesentlicher Baustein. Das Konzept der Akademie muss präzisiert und danach realisiert werden.)
  • Prüfung der weiteren Stärkung der Kompetenzen des Integrationsrates
  • Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen zu „Menschen ohne Papiere“, insbesondere hinsichtlich der Beratungsstrukturen und des „Armenbettes“
  • Einsatz der Stadt für ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer und Ausländerinnen, die dauerhaft hier leben; eine Ausweitung des Rechtes auf doppelte Staatsbürgerschaft und einen jährlichen Abschiebestopp im Rahmen „Wintererlass“
  • Anregung einer Prüfung, wie eine erforderliche Diagnostik und ausreichende Behandlungsplätze bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung sichergestellt werden können
  • Prüfung der Möglichkeit einer Unterstützung der „save-me- Kampagne“ („resettlement“)
  • weiteres geeignetes Maßnahmenkonzept „Rückkehrberatung“ für Köln mit haushaltsneutraler Auswirkung
  • Sicherung der Arbeit von „Amaro Kher“ vor allem in den Bereichen Grund- und Hauptschule sowie Berufsvorbereitung
 

Alle Religionsgemeinschaften müssen ihren Glauben öffentlich und in würdigem Rahmen ausüben können. Dazu gehört auch, dass in Köln weitere baulich attraktive Moscheen gebaut werden können, sofern die Träger unsere Verfassung achten und akzeptieren. In diesem Zusammenhang sollte auch in Köln der Islamunterricht an den Schulen installiert werden. Es ist zu prüfen, inwieweit die Universität zu Köln eine Lehrerausbildung für diesen Unterricht aufbauen kann. Der begonnene interreligiöse Dialog wird fortgesetzt.

Die interkulturellen Zentren sollen gestärkt werden. Sie müssen sich vermehrt mit den anderen Angeboten im Sozialraum vernetzen. Die Zentren sind verstärkt – wie die Bürgerzentren – als Orte individueller Beratung mit dem Ziel, die soziale Kompetenz zu stärken, zu betrachten. Hier sollten auch neue Themen, wie z. B. Gewalt gegen Frauen, durch Fortbildung und bessere Kenntnis des Beratungsnetzes aufgegriffen werden.

Prüfung, inwieweit die Zusammenarbeit zwischen interkulturellen Zentren und Frauenberatungsorganisationen im Sinne eines Netzwerkes gegen Gewalt an Migrantinnen befördert werden kann

Interkulturelle Öffnung der Sozialen Dienste, vor allem im Bereich der Pflege und bei der aktivierenden offenen Altenarbeit

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