Koalitionsvereinbarung 2009-2014 – Kapitel 6

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[heading]6. Nachhaltige Flächenpolitik und Liegenschaften [/heading]

Flächen im städtischen Bereich sind ein knappes Gut und nicht beliebig vermehrbar. Das gilt für Gewerbe- und Industrie- wie für Siedlungs- Frei- und Grünflächen. SPD und GRÜNE lassen sich für ihr kommunalpolitisches Handeln bei der Stadtplanung und Liegenschaftspolitik von folgenden Grundsätzen leiten:

  • In der weiteren Stadtplanung wird einer Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten sowie einer sozialen Mischung zur Vermeidung von weiterer Segregation der Vorzug gegeben.
  • Die Inanspruchnahme unbebauter Freiflächen für Neubauprojekte ist auf das absolute Mindestmaß zu beschränken. Stattdessen sind vor allem Brachen, Konversionsflächen und Baulücken zu mobilisieren.
  • Seltene Böden und landwirtschaftlich wertvolle Böden sind zu schützen.
  • Die Eingriffs-/Ausgleichregelung soll transparent sein, wobei ein 100- prozentiger Ausgleich angestrebt wird.
  • Die zukünftige Flächenpolitik – insbesondere für Gewerbe und Industrie – ist im regionalen Maßstab zu betreiben.
 

Für eine nachhaltige städtische Flächenpolitik sowie Kooperationen mit den kommunalen Nachbarn müssen die geeigneten Flächenmanagementinstrumente fortentwickelt bzw. geschaffen werden.

Zur Vorbereitung eines transparenten Eingriffs-/Ausgleichverfahrens für Flächen soll ein Fachsymposium von der Verwaltung unter Einbeziehung der Fachausschüsse Stadtentwicklung, Liegenschaften sowie Umwelt/Grünflächen durchgeführt werden.

Der von SPD und GRÜNEN initiierte Aufbau eines Altstandortkatasters ist voranzutreiben. Nur durch verstärkte Bemühungen für ein umfassendes Flächenrecycling in Verbindung mit einem effektiven Flächenmanagement für Altstandorte und Brachflächen ist eine nachhaltig Ressourcen schonende Flächenpolitik in Köln umsetzbar.

Für eine effiziente Bestandspflege und Ansiedlungspolitik ist ein aktives und nachhaltiges Flächenmanagement unabdingbar. Dieses soll auch die rheinische Region im Blick haben, da ggf. große Industrieansiedlungen eher im Rahmen regionaler Kooperation (interkommunale Zusammenarbeit) realisiert werden können. Auf rot-grüne Initiative erfolgten erste Schritte für ein strategisches Flächenmanagement. Ein Ratsbeschluss vom18.12.2008 sieht die Verwendung von Erlösen aus Siedlungserweiterungen in Freiflächen für einen Grundstücksetat zum Erwerb für Grünvernetzungen vor.

Der weitere Aufbau eines Flächenmanagements soll unter folgenden Maßgaben vorangetrieben werden:

  • kurzfristige Erstellung eines Gesamtkonzepts zur zeitnahen Inwertsetzung der im Gutachten „Gewerbeflächen in Köln“ aufgeführten Reserveflächen, Aufstellung eines verbindlichen Zeitplans für die Flächenbereitstellung
  • Konzept zur Bodenbevorratung durch Vorratserwerb und Tausch, Revitalisierung von Brachen und Konversionsflächen, Ermittlung von „Fehlnutzungen“, Umnutzungsreserven privater Gewerbeflächen, betriebsgebundene Reserveflächen – unterstützt durch ein regelmäßiges Monitoring, einschließlich des Freiflächenverbrauchs in Köln
  • periodisches Flächencontrolling auf Basis eines integrierten Flächeninformationssystems (Industrie-, Gewerbe-, Wohn-, Freiraumnutzungen), in dem die bisherigen Darstellungen der Gewerbeflächenbereitstellung einfließen
  • bessere Ausnutzung von Gewerbe- und Industriegrundstücken durch verdichtete Bebauung, z. B. mehrgeschossige Gebäude und Nutzung mindergenutzter Grundstücke
  • Sicherstellung der Vermarktbarkeit bestehender Flächen (Erschließungs- und Flächenzustand) auf Basis des geltenden Planungsrechts sowie einer gleichberechtigten Behandlung der Interessen von Industrie und Gewerbe bei Planungsabläufen
  • Auf- bzw. Ausbau von Kooperationsstrukturen mit privaten Flächeneigentümern und -entwicklern (Verlässliche, langfristige Flächenplanung muss private Spekulation auf Umwidmung von GI/GE verhindern und sicherstellen, dass auch die in privatem Eigentum befindlichen GI/GE-Flächen für Industrie- und Gewerbeprojekte zur Verfügung stehen.)
  • klare Abstimmung von Wohnungs- und Gewerbeflächenplanung unter Berücksichtigung von Umwandlungen leerstehender unattraktiver Büroflächen in Wohnungen oder wohnverträgliches Gewerbe (z. B. Ateliers)
  • Aufbau revolvierender Grundstücksfonds zwecks Entwicklung einer dynamischen, strategischen Bodenreserve und effizienter Projektentwicklung
 

Das in München praktizierte Modell der „sozialgerechten Bodennutzung“ soll auch in Köln umgesetzt werden. Es ist ein Instrument zur zeitnahen Realisierung einer bedarfsgerechten Flächen- und qualitativ anspruchsvollen Stadtplanung. Ziele der sozialgerechten Bodennutzung sind:

  • Schaffung eines hohen Maßes an Transparenz bei Bauleitverfahren durch die Einführung von allgemein gültigen Verfahrensgrundsätze
  • Gleichbehandlung aller am Verfahren Teilnehmenden und die damit verbundene Kalkulierbarkeit von Kosten zulasten der Vorhabenträger
  • Verkürzung der Verfahrensdauer bei Bauleitplanungen durch klare Verfahrensabläufe
  • Mobilisierung neuer Flächen für die Bebauung trotz knapper Kassen zügige Umsetzung von Bauvorhaben durch Baugebote
  • Steuerung des Wohnungsmarktes durch anteilige Festsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau bei Planvorhaben
 

In 2007 erfolgte eine rot-grüne Initiative „Energetisches Bauen in Köln: Vorrang für Energiesparhäuser“, wonach städtische Wohnungsbaugrundstücke nur mit der Auflage des Energiesparhausstandards veräußert werden. Zukünftig sollen in Bebauungsplänen, städtebaulichen Verträgen und Grundstücksverkaufsverträgen Festlegungen für hohe energiebezogene Standards (KfW-Effizienzhausstandard) vereinbart werden.

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