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[heading]8. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung[/heading]
Die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit sind vorrangige Ziele kommunaler Politik. Teilhabe an der Gesellschaft definiert sich heute in erster Linie über Bildung und Erwerbsarbeit. Grundgedanken der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik müssen sein:
- alle dazu fähigen Menschen in eine Arbeit zu bringen, die für sie beruflich befriedigend ist und ihren Lebensunterhalt sichert
- Diskriminierungen und Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen
- durch präventive Ansätze bei Qualifizierung und Beratung, die individuellen Perspektiven erwerbsfähiger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern
Das verlangt:
- Unterstützung und respektvolle Behandlung von arbeitslosen Menschen
- Bestärkung zu einer eigenständigen Lebensführung
- ausgeglichenes Fördern und Fordern
- Motivieren vor Sanktionieren
Die Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt wollen wir durch präventive Maßnahmen, insbesondere durch gezielte Stützangebote im Arbeitsfeld „Übergang Schule-Beruf“, verbessern.
Entsprechend des Beschlusses von November 2006 „Beschäftigungsoffensive für Köln“ sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dauerhafte, geförderte Arbeitsplätze zu schaffen – vorrangig im allgemeinen Arbeitsmarkt. Notwendig ist öffentlich gestützte Beschäftigung auch dort, wo Menschen aufgrund von Bildungsdefiziten, aufgrund von körperlichen oder seelischen Einschränkungen und aufgrund von alters- oder bildungsbedingten Beeinträchtigungen absehbar nicht oder nicht zeitnah in den ungeförderten Arbeitsmarkt integriert werden können.
Das bedeutet:
- Die Möglichkeiten der städtischen Wirtschaftsförderung sollen genutzt werden, um die Beschäftigungschancen für geringer qualifizierte oder lange Zeit arbeitslose Menschen zu erhöhen.
- Die geförderten Plätze im Ersten Arbeitsmarkt sollen ausgebaut und gestützt werden, z. B. durch Programme nach § 16 e, Stärkung der Ratsinitiativen „Wir im Quartier“ und „Win-Win für Köln“. Die zielgerichtete Nutzung von Fördermitteln der Agentur für Arbeit und der ARGE unter Einbeziehung städtischer Mittel für Beschäftigung sind unabdingbar. Wohnortnahe, veedelsbezogene Vor-Ort-Projekte sollen fortgeführt, ausgebaut und noch stärker auf die Verbesserung nachbarschaftlicher Strukturen, z. B. auf Spiel-, Sport- und Erholungsanlagen, ausgerichtet werden.
- Eine besondere Rolle in der Beschäftigungsförderung kommt den städtischen oder stadtnahen Gesellschaften zu, z. B. durch die Entwicklung weiterer Aufgabenschwerpunkte wie das Schaffnerkonzept bei der KVB, Ausweitung von Sicherheits- und Betreuungsdiensten in öffentlichen Anlagen und Parks, Projekte wie Hausmeisterhelfer bei der GAG, Begleitdienste oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Ein integriertes städtisches Beschäftigungsprogramm, in dem etwa das Stadtverschönerungsprogramm für junge Arbeitslose seinen Platz hätte, kann diese Vorhaben wirkungsvoll ergänzen.
- Wir wollen die Entwicklung und Verstärkung eines einheitlichen kommunalen Beschäftigungsprogramms über das jährliche Integrationsprogramm der ARGE hinaus. Alle Einzelmaßnahmen der Stadt, mehr Beschäftigung vor allem für Langzeitarbeitslose zu schaffen, müssen dort aufgeführt und beschrieben werden. Dabei muss es eine abgestimmte gemeinsame Steuerung durch das Sozial- und das Wirtschaftsdezernat geben.
- Erforderlich ist die koordinierte Abstimmung der Dezernate III, V und der ARGE. Alle Beteiligten müssen dafür Sorge tragen, dass die kommunalen Ziele und Programme nicht durch eine überregional gesteuerte Ausschreibungs- und Vergabepraxis der ARGE ignoriert oder behindert werden. Die Ausschüsse Soziales und Wirtschaft sind generell einzubinden in alle Belange der Beschäftigungsförderung.
- Beschäftigungsträger und Integrationsfirmen müssen in ihrem Bemühen um berufliche und soziale Integration langzeitarbeitsloser oder gesundheitlich beeinträchtigter Menschen durch städtische Auftragsvergaben gestärkt werden. Dabei ist durch eine Novellierung der Richtlinien im Vergaberecht und eine auf Förderung ausgerichtete Vergabepraxis sozialen und ökologischen Kriterien stärkeres Gewicht einzuräumen.
- Das Jobbörsenprogramm incl. Zielgruppenangebote und Pro-Veedel- Jobbörsen soll erhalten bzw. bedarfsgerecht in Sozialräumen, Wohnorten und bezogen auf besondere Zielgruppen und kommunale sozialpolitische Ziele ausgebaut werden.
- Wir wollen den Ausbau der Angebote zur Integration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen. Die in den letzten Jahren aufgebauten Fördernetze „JobPromote“ und „JobPerspektive“, „Fachberatung für Arbeit und Gesundheit“ und „Ferry4You“, die insbesondere die soziale und die Arbeitsmarktintegration physisch oder psychisch beeinträchtigter Menschen stärken, sollen inhaltlich weiterentwickelt und in ihrer Angebotsvielfalt ausgeweitet werden.
- Unser Ziel ist die Förderung von Integrationsfirmen u. a. auch durch Verstärkung der Kooperation mit städtischen oder stadtnahen Betrieben. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Schaffung besserer Übergänge von den Werkstätten für Behinderte in den Ersten Arbeitsmarkt.
- Wir brauchen die Förderung der Chancen von Menschen im SGB-XII-Bezug, wieder oder erstmalig Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlangen.
- Die flankierenden Maßnahmen (Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung) müssen wir sichern und bedarfsgerecht anpassen.
- Wir planen eine Neuausrichtung des Bündnisses für Arbeit. Aus den Sitzungen des Bündnisses müssen unmittelbare Handlungsoptionen und konkrete Projekte zur Verbesserung von Qualifizierungsangeboten, zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze folgen.
- Wir legen Wert auf den Erhalt und die gesicherte Finanzierung eines integrierten Netzes der unabhängigen Beratung durch Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen für die Arbeitslosen und sozial Benachteiligten.
- Die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) hat ihren Platz in der Trägerlandschaft gefunden, eine gesicherte Perspektive aber nur, wenn die Existenz ohne dauerhafte städtische Förderung gewährleistet ist. Der erreichte Status soll gefestigt werden.
- Wir setzen uns ein für Zielgruppen mit besonders schwerwiegenden Integrationshemmnissen. Um ihnen ein adäquates Angebot machen zu können, sollen innovative Träger in ihrer Existenz gesichert werden, bspw. der SSM als Projekt des 1. Arbeitsmarktes im „Mülheim-Programm.
- Wichtig ist eine frühzeitige Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Schnittstellen zwischen den Trägern, der ARGE und der Jugendhilfe müssen dringend verbessert und die Anstrengungen, den Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen, verstärkt werden. Dies umfasst insbesondere die Erwerbsbeteiligungsmöglichkeiten und die Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Wir benötigen Maßnahmen zur Erleichterung der Übergänge Schule-Ausbildung sowie Ausbildung-Beruf und die Verstärkung der nachhaltigen Förderung und Integration von jungen Menschen mit gesundheitlichen, insbesondere psychischen Beeinträchtigungen.
- Die U-25-Konferenz soll gestärkt und das Modellprojekt „Jugendbüro in Chorweiler“ ausgewertet, fortgeführt und auf andere Sozialräume ausgeweitet werden. Dabei soll bei der Weiterentwicklung von Angeboten besondere Aufmerksamkeit auf die Erkenntnisse der U-25-Konferenz über den dramatischen Anstieg psychischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen gelenkt werden.
Organisation der ARGE
- Innerhalb der ARGE ist die Dienstleistungsorientierung zu verbessern, vor allem, indem das System mit persönlichen Ansprechpartnern und Fallmanagern u. a. durch intensive Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter optimiert wird.
- Der ARGE-Beirat als wichtiges Gremium zu erhalten und zu stärken.
- Zur Berücksichtigung und Schlichtung in problematischen Konfliktfällen soll eine Ombudsperson für alle Arbeitslosen beim Beirat der ARGE angesiedelt werden.
- Das von der Bundesregierung beabsichtigte Konzept der getrennten Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch Bundesagentur und Kommune darf nicht dazu führen, dass der oder die Hilfesuchende in Zukunft Leistungen von zwei Entscheidungsträgern erhält, die unabhängig und in eigener Verantwortung agieren. Die Stadt Köln wird alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten nutzen, das bewährte Verfahren der Leistungsgewährung aus einer Hand durch eine vertragliche Regelung mit der Bundesagentur zu sichern: Der Einfluss der Kommune auf Ziele und Struktur der Hilfe- und Integrationsprogramme kann nur durch die gleichberechtigte Teilhabe an der Geschäftsführung einer zukünftigen Organisation und an den mit Strategiebildung und Beratung befassten Gremien sichergestellt werden.
- Die Möglichkeiten als Optionskommune mit entsprechender finanzieller Ausstattung für Köln müssen ernsthaft geprüft werden, sofern sich der angestrebte Status nicht realisieren lässt.
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