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Integrationsrat

Künftig mehr politische Teilhabe für Migrantinnen und Migranten in Köln

Erstmals wird am 25. Mai der Integrationsrat in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalräten und dem Europaparlament gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2013 beschlossen, dass die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates künftig jeweils am Tag der Kommunalwahl erfolgen soll. Seit dieser Novellierung der Gemeindeordnung gilt für die Migrantenvertretungen der neu gefasste Paragraf 27, der die Integrationsräte als politisches Vertretungsgremium der Migrantinnen und Migranten in allen NRW-Kommunen definiert. Als kommunale Vertretung setzt sich der Integrationsrat aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertretern sowie Ratsmitgliedern zusammen.

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