Genehmigungspflicht und Bußgelder wirksames Mittel gegen zweckfremde Umnutzung von Mietwohnungen
Die SPD-Ratsfraktion unterstützt die Wohnraumschutzsatzung, die im April im Rat der Stadt Köln beschlossen werden soll. Länger andauernder Leerstand wird dadurch in Zukunft unterbunden. Auch die zweckfremde Nutzung von Mietwohnungen zu gewerblichen Zwecken unterliegt dann einer strengen Genehmigungspflicht. „Es kann nicht sein, dass Mietwohnungen als Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder gar als Ferienappartements genutzt werden, während in Köln der Wohnraum immer knapper wird“, so Martin Börschel, Vorsitzender der Kölner SPD-Ratsfraktion. Wer sich nicht an die neue Wohnraumschutzsatzung hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000€ rechnen. „Es ist richtig, dass wir hier genau hinschauen, was auf dem Wohnungsmarkt passiert und im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv handeln“, so Börschel weiter.
Zuletzt am 22. November 2013 hatte die Kölner SPD-Fraktion unter dem Motto „Bezahlbaren Wohnraum fördern und Verdrängung verhindern“ auf ihrem Wohnkongress das Thema „Gentrifizierung“ aufgegriffen und zusammen mit Experten aus Wissenschaft und Politik über Lösungen nachgedacht. Neben dem Neubau von preiswerten Wohnungen stand besonders der Schutz vor Verdrängung durch Luxussanierung im Mittelpunkt der Diskussion. „Im Dezember 2013 hat die SPD im Rat durchgesetzt, dass Milieuschutzsatzungen für gefährdete Gebiete geprüft und bei Bedarf auch eingeführt werden. Die Wohnraumschutzsatzung wird ein weiterer Schritt sein, die Kölner Mieter vor Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zu schützen“, macht Martin Börschel heute deutlich.
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