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U3-Ausbau

Kein Kind zurücklassen!

SPD fordert KiTa-Gipfel Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln begrüßt den von der Stadtverwaltung in den Jugendhilfeausschuss eingebrachten bedarfsgerechten Ausbau bei der U3-Betreuung. Hierzu erklärt Dr. Ralf Heinen, jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Vor dem Hintergrund sowohl der aktuellen Betreuungssituation bei den unter 3-jährigen Kindern sowie der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung brauchen wir dringend einen Ausbau bei den U3-Plätzen. Die repräsentative Elternbefragung aus dem vergangenen Jahr hat diesen Elternwillen deutlich aufgezeigt. Deshalb begrüßen wir, dass die Stadtverwaltung weiterhin stringent in diese Richtung plant.“ Bei der Verteilung des Ausbaus fordert die SPD, sich sowohl an die aus der Elternbefragung erhaltenen Ergebnisse zu halten, als auch Besonderheiten bestimmter Sozialräume zu berücksichtigen. „Wir wollen kein Kind zurücklassen! Die KiTa ist ein wichtiger Baustein bei der Bildungsgerechtigkeit. Das muss beim Ausbau berücksichtigt werden“, fordert Heinen.

Düsseldorfer Landtag beschließt 16,3 Mio. € für die Kleinsten in Köln

„Das bringt neuen Schwung in den U3-Ausbau vor Ort: Noch in diesem Jahr erhält Köln finanzielle Mittel in Höhe von 16,3 Mio. € aus dem Belastungs¬ausgleichsgesetz, das am Mittwoch durch den Landtag beschlossen wurde“, so der Kölner Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der Kölner SPD-Ratsfraktion Martin Börschel. Der Betrag von insgesamt 182 Mio. Euro landesweit ist zwischen der SPD-geführten Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden als Ausgleichszahlung für nicht berücksichtigte Ausgaben beim Betrieb der Kita-Plätze für unter Dreijährige vereinbart worden. Das Gesetz sollte eigentlich erst Ende November verabschiedet werden. Die Beschleunigung wurde durch ein frühzeitiges Votum des Fachausschusses für Familie, Kinder und Jugend möglich. Daraufhin beschlossen dann noch die Regierungsfraktionen, einen Änderungsantrag einzubringen, der beim ersten Zahlungstermin in 2012 auch gleich die Summe für das Kindergartenjahr 2012/2013 berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes.

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