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Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen

Details

Datum:
22. September 2016
Zeit:
20:00 bis 22:00
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Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

Bürgerzentrum Ehrenfeld
Venloer Straße 429
50825 Köln,

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Stellvertretender IG‐Bevollmächtigter Köln‐Leverkusen Dieter Kolsch zu Gast in Ehrenfeld
Das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag geht bei den Werkverträgen nicht weit genug und bleibt hinter den Erwartungen der IG Metall zurück.

Die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte werden nur unzureichend erweitert. Die Unternehmen müssen die Betriebsräte in der jetzigen Gesetzesvorlage nur über eine Vergabe im Werkvertrag informieren. Eine echte Mitbestimmung ob die Arbeit in einem Werkvertrag fremdvergeben wird, haben die Betriebsräte nicht. Das Gesetz bietet für die Tarifparteien einen Gestaltungsrahmen zu Leiharbeit in dem auch die Höchstüberlassungsdauer im Tarifvertrag geregelt werden kann. Mit den Unternehmen der Zeitarbeit müssen die Branchenzuschläge neu verhandelt werden, damit wir 100% Vergleichsentgelt der Zeitarbeit erreichen.